Pressemitteilung | Christliche Gewerkschaft Metall

Landesarbeitsgericht bestätigt Tariffähigkeit der CDM / Derbe Niederlage für die IG Metall

(Stuttgart) - Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat in einer Entscheidung vom vergangenen Freitag (01. Oktober) die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bestätigt und damit der IGMetall eine empfindliche juristische Niederlage bereitet. Es korrigierte damit eine umstrittene Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichtes aus dem September 2003, die die Tariffähigkeit der CGM infrage gestellt hatte. Die Richter des Landesarbeitsgerichtes verwiesen in ihrer Entscheidung insbesondere auf die aktive und kontinuierliche Tarifarbeit der CGM.

Die CGM hat in den vergangenen Jahren rund 3500 Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden und Einzelunternehmen geschlossen. Auf sich aufmerksam gemacht hat die CGM dabei insbesondere mit ihrem mit OSTMETALL vereinbarten Tarifmodell „Phönix“, das den Betriebsparteien eigene Kompetenzen einräumt, um flexibel auf spezielle betriebliche Situationen reagieren zu können.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und Bundesvorsitzende der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDU-Sozialausschüsse Peter Rudolph begrüßte die Entscheidung der Stuttgarter Landesarbeitsrichter. Er forderte IG Metall und DGB auf, das Urteil zu respektieren und die CGM und ihre christlichen Partnergewerkschaften im CGB endlich als demokratische Mitbewerber um die Gunst der Arbeitnehmer anzuerkennen.

Rudolph: „Wenn die ehemals größte Einzelgewerkschaft der Welt sich gegen unliebsame Konkurrenz nur noch mit juritischen Mitteln zu wehren weiß, so zeugt dies nicht gerade von Selbstvertrauen und Glaube an die eigene Stärke. Es ist unwürdig, wie IG Metall und DGB seit vielen Jahren immer wieder versuchen, über die Gerichte einen Monopolanspruch in Sachen Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durchzusetzen. Zur Demokratie gehörem Wahlmöglichkeiten. Dies gilt für den gewerkschaftspolitischen ebenso wie für den parteipolitischen Bereich.“

Jede Entscheidung eines Arbeitsgerichtes, mit der einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit und damit die Mächtigkeit abgesprochen wird, entzieht nach Auffassung des CGB deren Mitgliedern die in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierete Koalitionsfreiheit. Arbeitnehmer und Bürger werden somit durch Richterspruch daran gehindert, einer Gewerkschaft ihrer Wahl die Regelungen ihrer Arbeitsbedingungen anzuvertrauen. Dieses kann und darf nicht sein. Der CGB wird sich daher auf seinem Ende des Monats stattfindenden Bundeskongreß für eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes einsetzen, die Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft streng reglementiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Christliche Gewerkschaft Metall Alexanderstr. 9 b, 70184 Stuttgart Telefon: 0711/247569, Telefax: 0711/2361256

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