Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)

Landkreise dürfen bei der Grundsicherung im Alter nicht wie bei Hartz IV auf steigenden Kosten sitzen bleiben / Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt auf fast 700.000

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat nach der Zustimmung des Bundesrates zur Absenkung der Bundesbeteiligung an den Hartz IV-Wohnkosten den Bund aufgefordert, den Landkreisen jedenfalls bei der kommunalen Grundsicherung im Alter entgegenzukommen. Hier plant der Bund trotz steigender Empfängerzahlen eine Halbierung seines finanziellen Engagements. Insofern stellt sich der DLT klar hinter den Ländervorschlag, die zukünftige Kostenbeteiligung des Bundes zu dynamisieren und das bisherige Finanzvolumen zu erhalten. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: "Angesichts deutlich steigender Empfängerzahlen darf der Bund nicht sein finanzielles Engagement reduzieren. Schließlich trägt er als Gesetzgeber die Verantwortung für diese Entwicklung, denn er hat beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen so gestaltet, dass viel mehr Menschen Grundsicherung erhalten als früher in der alten Sozialhilfe. Die Landkreise dürfen nicht wie bei Hartz IV auf steigenden Kosten sitzen bleiben."

Bezogen auf die durch die Länderkammer bestätigte Entscheidung zur Bundesbeteiligung bei den Hartz IV-Wohnkosten machte Henneke darauf aufmerksam, dass nunmehr die gesetzlich im SGB II verankerte finanzielle Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. Euro verfehlt werde. "Statt einer Absenkung um 400 Mio. Euro wäre eigentlich auf Grundlage der Kostenentwicklung eine Erhöhung der Bundesbeteiligung um 800 Mio. Euro.

angemessen gewesen. Leider knüpft die gesetzliche Berechnungsformel eine Anpassung der Finanzmittel nur an die Entwicklung der Haushalte und nicht an die tatsächlichen Kosten." Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften habe sich zwar vermindert, gleichzeitig seien aber die Ausgaben um fast 10 Prozent gestiegen. Vor diesem Hintergrund sei es für die Landkreise hart, eine Absenkung der Bundesbeteiligung von 4,4 auf 4 Mrd. Euro verkraften zu müssen. Henneke erklärte dieses Paradoxon wie folgt: "Seit letztem Jahr können unter 25-Jährige, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen und eine eigene Wohnung mieten, die Kosten nur noch eingeschränkt geltend machen. Der Bund hatte mit dieser Änderung die Hoffnung verknüpft, die Unterkunftskosten merklich zu senken. Tatsächlich sind aber die Kosten im maßgeblichen Zeitraum deutlich gestiegen."

Er stellte sich hinter die Forderung aus den Ländern, nunmehr zumindest bei der Grundsicherung im Alter der realen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und die Bundesbeteiligung hier nicht wie beabsichtigt herunterzufahren.

"Laut Statistischem Bundesamt erhielten am 31.12.2006 rund 682.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um ihr Existenzminimum zu sichern. Gegenüber 2005 erhöhte sich damit die Zahl der Hilfebezieher um rund 52.000 Personen oder 8,2 Prozent. Die Kosten für die Landkreise haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahre 2003 mehr als verdoppelt und betragen insgesamt bereits über 3 Mrd. Euro." Der Bund hingegen beabsichtige, seine Kostenbeteiligung von derzeit 409 Mio. Euro fast zu halbieren. Das träfe die Kreishaushalte empfindlich, denen dann Geld für andere wichtige Aufgaben fehlen würde. Gerade in den Landkreisen drückten die Ausgaben für soziale Leistungen schwer. Daher unterstützt Henneke den Vorschlag der Länder, den Bundesanteil in derzeitiger Höhe zu sichern, zu dynamisieren und auf 20 Prozent der Gesamtkosten festzulegen, auch wenn dadurch der kommunalen Belastung und der Verursachung durch den Bund noch nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

Gründe für die steigende Empfängerzahl sieht der Verbandsgeschäftsführer vor allem in den großzügigen Leistungsvoraussetzungen: "Die Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und verursacht erhebliche Kosten, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern weitgehend verzichtet wird. Hier dürfen die Landkreise nicht in die Rolle von Ausfallbürgen gedrängt werden, indem ihnen die Kostensteigerungen bei diesem Leistungsgesetz des Bundes einseitig aufgeladen werden." Daneben wirkten sich Einschnitte in vorgelagerten (Bundes-)Sicherungssystemen direkt auf die kommunalen Kosten aus. In diesem Zusammenhang müsse weiter daran gearbeitet werden, Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Lebensabend über Rentenbezüge und private Altersvorsorge eigenverantwortlich bestreiten zu können, so Henneke.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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