Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)
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Landkreise fordern bei Föderalismusreform II stärkere Gestaltbarkeit bei den Einnahmen

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich seiner Jahrestagung eine Beachtung kommunaler Belange bei der Föderalismusreform II angemahnt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) rief Bund und Länder auf, die Reformchance zu nutzen und der Eigenverantwortung von Ländern _und_ Kommunen wieder stärkere Geltung zu verschaffen. „Wenn es gelingt, Ländern und Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit auf der Einnahmenseite zu verschaffen, ist in einem zweiten Schritt die Frage des Umgangs mit den Altschulden lösbar. Beispielsweise ist es längst überfällig, die umfassend mit öffentlichen Aufgaben betrauten Landkreise an einer Wachstumssteuer zu beteiligen.“

Duppré machte deutlich, dass die Landkreise ausdrücklich das Hauptziel der Föderalismusreform II unterstützten, die Staatsverschuldung einzudämmen. Gerade die Kommunalfinanzen seien strukturell reformbedürftig. Die Hälfte der Kreise habe unausgeglichene Haushalte.

Daran ändere auch die derzeit erfreuliche Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in einzelnen Großstädten nichts. Der Schlüssel zur Rückführung der Verschuldung liege hier aber vor allem in der Stärkung der Einnahmenseite: „Angesichts von strukturellen Fehlentwicklungen in den Kommunalhaushalten muss unbedingt etwas im Hinblick auf die Eigengestaltbarkeit der Einnahmen getan werden.

Angesichts kommunaler Kassenkredite von mittlerweile über 27 Mrd. Euro muss endlich ernsthaft darüber gesprochen werden, Ländern und Kommunen mehr Gestaltungsrechte an die Hand zu geben.“

Zwar würden in der Föderalismuskommission wichtige Themen wie die Einführung einer Schuldenbremse, eine Neu-Definition des Investitionsbegriffs oder das innerstaatliche Umsetzen der Maastricht-Kriterien diskutiert, die Gestaltbarkeit der Einnahmen von Ländern und Kommunen komme aber bisher zu kurz, beklagt der Verbandspräsident. „Zwar ist es den Landkreisen wichtig, beispielsweise im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben zu einer deutlichen Deregulierung bzw. gesetzlichen Standardabsenkung zu gelangen, um damit auf der Ausgabenseite zu Einsparungen zu gelangen. Bedeutender und vor allem vorrangig ist jedoch eine deutliche Stärkung der Eigenverantwortung bei der Gestaltung ihrer Einnahmen. Nur durch Betrachtung der kommunalen Ausgaben wird das Verschuldungsproblem nicht zu lösen sein“, so Duppré.

Der Deutsche Landkreistag tritt daher nachdrücklich dafür ein, den Anteil der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen, der im Vergleich zu den kommunalen Gesamtausgaben an den Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts weit unterproportional ist, zu erhöhen. Duppré: „Für den Kreisbereich heißt dies, die Frage nach einer Steuerbeteiligung der Kreise sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Lohn- und Einkommensteuer oder der Grunderwerbsteuer zwingend auf die Tagesordnung der Föderalismuskommission II zu setzen.“ So könne es gelingen, die Eigenfinanzierung der Kreise zu stärken und deren Abhängigkeit von staatlichen Zuweisungen zu verringern. Keinesfalls dürfe eine solche Steuerbeteiligung zulasten der Steueranteile der kreisangehörigen Gemeinden gehen, verdeutlichte er.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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