Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)
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Landkreise von Unternehmensteuerreform enttäuscht / Strukturelle Probleme der Kommunalfinanzen werden nicht angepackt

(Frankfurt am Main/Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich heute (12. September 2006) anlässlich der Sitzung seines Präsidiums in Frankfurt am Main über den aktuellen Stand der Reform der Unternehmensbesteuerung enttäuscht gezeigt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) machte deutlich, dass er sich von der Reform mehr versprochen hätte: "Seit Jahren liegen die strukturellen Finanzprobleme der Kommunen auf dem Tisch und sind noch immer nicht gelöst. Die derzeitige positive Entwicklung der Gewerbesteuer überdeckt diese Strukturfehler lediglich. Die Unternehmensteuerreform hätte eine große Chance geboten, die nun wahrscheinlich ungenutzt bleiben wird."

Zum Bedauern der Landkreise könne sich die Bundesregierung nicht zu einer umfassenden Reform der Kommunal- und Kreisfinanzen entschließen. "Ziel ist aus unserer Sicht nach wie vor, endlich eine Lösung für die desaströse Finanzsituation der Landkreise zu erreichen. Mittlerweile haben mit 161 bereits die Hälfte der Kreise einen unausgeglichenen Haushalt. Die Kassenkredite überschreiten in diesem Jahr wahrscheinlich sogar die 5-Mrd.-Euro-Marke."

Duppré sprach sich dafür aus, endlich die Aufgabenlasten der Städte, Landkreise und Gemeinden und deren Verteilung stärker als bisher in den Blick zu nehmen: "Aus Sicht der Kreise bedeutet das, ihre bundesgesetzlich veranlassten und erheblichen Belastungen der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe sowie der Wohnkosten bei Hartz IV in einer Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass man die Landkreise an der Umsatzsteuer beteiligt." Das geltende System der Kreisfinanzierung sei für jeden erkennbar an seinen Grenzen angelangt. Daher ist es an der Zeit, offen über eine angemessene Beteiligung der Landkreise an einer Wachstumssteuer zu sprechen.

Die Landkreise würden aber zur Kenntnis nehmen, dass sich die Große Koalition mittlerweile auf den Erhalt der Gewerbesteuer verständigt hat. Auf dieser neuen Basis dürfe es im Rahmen des Umbaus der Gewerbesteuer in eine kommunale Unternehmensteuer jedenfalls nicht zu einer Verschmälerung der Bemessungsgrundlage und somit zu einem Verlust kommunaler Steuereinnahmen kommen. "Zwar ist es grundsätzlich verständlich, dass die Wirtschaft bestrebt ist, die Unternehmensteuerlast möglichst gering zu halten. Aber auch die Kommunen brauchen verlässliche Einnahmen, wozu die Unternehmen im Gemeindegebiet ihren Beitrag leisten müssen. Daher kann auf die Besteuerung von Mieten, Zinsen und Pachten mindestens in dem derzeit bestehenden Umfang nicht verzichtet werden." Das finanzielle Band zu den ansässigen Betrieben dürfe nicht porös oder gar durchtrennt werden. "Die Reduktion der Gewerbesteuer auf eine reine Gewinnsteuer ist insofern indiskutabel", so Duppré abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Daniela Willrodt, Referentin, Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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