Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)
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Landkreistag begrüßt Bekenntnis von Arbeitsminister Scholz zum Fortbestand der 69 Optionskommunen

(Berlin) - In der Frage, wie die Hartz IV-Leistungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften zukünftig erbracht werden sollen, hat sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz heute hinter die Optionskommunen gestellt. "Wir begrüßen die Aussage von Minister Scholz, dass dort, wo heute Hartz IV von den Optionskommunen in eigener Regie ohne die Arbeitsagentur ausgeführt wird, dies auch weiter möglich sein soll," sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), am Freitag, 14. März, nach einem Treffen des DLT mit allen 69 Optionskommunen in Berlin. "Damit können die Optionskommunen im Interesse der Bürger nicht nur weiter tätig sein, sondern auch längerfristig Maßnahmen planen."

Neben den Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen sind bundesweit 69 Optionskommunen eigenverantwortlich für Hartz IV zuständig. Bislang ist deren Arbeit als Alternative zu den Arbeitsgemeinschaften bis zum Jahr 2010 befristet. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist die Verlängerung bis 2013 vereinbart, wenn sich nicht die eine oder die andere Organisationsform als vorzugswürdig erweist. Arbeitsminister Scholz hatte heute gegenüber dem Deutschen Landkreistag zum Ausdruck gebracht, er stehe zu den Optionskommunen und setze sich für eine Weiterführung der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung ein.

Dazu Duppré: "Die 63 optierenden Landkreise und sechs kreisfreien Städte fordern eine Entfristung und dauerhafte Sicherung der Option. Sie brauchen unbedingt Planungssicherheit für die Zeit nach 2013." Überdies sei es mehr als angezeigt, allen Kommunen die Wahlfreiheit zu geben, selbst darüber zu entscheiden, ob sie Hartz IV in Arbeitsgemeinschaften mit der Arbeitsagentur oder besser eigenverantwortlich ohne Nürnberg wahrnehmen wollen. "Viele der Landkreise in Arbeitsgemeinschaften trauen sich diese Aufgabe zu und würden bei einer neuen Entscheidungsmöglichkeit die kommunale Trägerschaft bevorzugen." Ziel der 313 Landkreise und damit von drei Vierteln der SGB II-Aufgabenträger bliebe jedoch weiter die kommunale Gesamtverantwortung für Hartz IV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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