Landkreistag begrüßt Bestätigung des EU-Vertrages durch den Bundesrat
(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag hat den heute vom Bundesrat bestätigten Vertrag von Lissabon begrüßt. Von dem reformierten EU-Vertrag gehe für die deutschen Landkreise, Städte und Gemeinden ein deutlicher Impuls zur Anerkennung kommunaler Selbstverwaltung in Europa aus, so Verbandspräsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz). "Erstmals nimmt die europäische Staatengemeinschaft ausdrücklich Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung und verankert dieses Prinzip dezentraler, bürgernaher, transparenter und effizienzorientierter Verwaltung fest im EU-Recht. Zudem erhält die kommunale Daseinsvorsorge eine gute Grundlage im europäischen Recht. "
Durch den Vertrag von Lissabon und das entsprechende Zusatzprotokoll werde das Recht der Kommunen, ihre Angelegenheiten der Daseinsvorsorge selbst zu bestimmen, gestärkt. "Den Kommunen wird in Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge ein weiter Ermessensspielraum zugestanden, der dringend nötig ist, um auch in Anbetracht von Globalisierung und demografischem Wandel das hohe Niveau kommunaler Leistungen zu sichern. Hierzu gehören etwa die Krankenhäuser, der öffentliche Personennahverkehr und die Abfallentsorgung." Kommission und Europäischer Gerichtshof hatten hier in der Vergangenheit mehrfach versucht, die Handlungsfreiheit der Kommunen weiter einzuschränken.
Weiterhin begrüßte Duppré die mit der rechtlichen Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung einhergehenden erweiterten Möglichkeiten der Interessenvertretung der deutschen Kommunen in Brüssel. "Der Ausschuss der Regionen, in dem auch ein Delegierter des Deutschen Landkreistages mit Sitz und Stimme vertreten ist, kann künftig zur Wahrung der Subsidiarität vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dadurch wird die Durchsetzung der im Vertrag verbrieften Rechte der kommunalen Körperschaften auch prozessoral abgesichert."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus
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