Langfristige Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas dürften auch vor dem OLG Düsseldorf nicht bestehen
(Essen) - Die langfristigen Gaslieferverträge zwischen E.ON Ruhrgas und Stadtwerken verhindern nach einer ersten Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) den deutschen Gaswettbewerb. Diese Tendenz liegt auf der Linie des Bundeskartellamts, das eine Untersagung solcher Verträge verfügt hatte. Sollte das Gericht mit seiner in den kommenden Tagen erwarteten endgültigen Entscheidung seine heute (26. April 2006) geäußerte vorläufige Schlussfolgerung bestätigen, sind diese Verträge aller Voraussicht nach zum kommenden Gaswirtschaftsjahr anzupassen. E.ON Ruhrgas hatte das Gericht angerufen, um die Verfügung des Bundeskartellamtes zu stoppen.
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft hatte bereits die bisherigen Aktivitäten des Bundeskartellamts in dieser Sache unterstützt und begrüßt die heutige Äußerung des OLG Düsseldorf zum Eilantrag der E.ON Ruhrgas.
Sollte die endgültige Entscheidung des Gerichts dabei bleiben, wäre dies, gemeinsam mit der Öffnung des Gasnetzes und weiteren Gas-Release-Programmen, ein wichtiger Schritt zu Wettbewerb auf dem deutschen Erdgasmarkt.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Roland Schmied, Pressesprecher
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430
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