Pressemitteilung | Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
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Lebenshilfe NRW fordert besseren Schutz für Frauen mit Behinderung

(Hürth) - Zum Internationalen Tag der Frauen am 8. Februar 2026 macht die Lebenshilfe NRW auf die weiterhin bestehenden Schutzlücken für Frauen – insbesondere für Frauen mit Behinderung – aufmerksam. Trotz bestehender Gesetze ist sexuelle Belästigung außerhalb des Arbeitslebens in Deutschland häufig nicht ausreichend verboten oder strafbar.¹ Dies trifft Frauen mit Behinderung in besonderem Maße und erschwert ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Lebenshilfe NRW fordert: Konkrete Reformen
„Frauen mit Behinderung müssen überall vor sexuellen Übergriffen und Belästigungen geschützt werden“, erklärt Daniela Sahnau Selbstvertreterin im Vorstand der Lebenshilfe NRW. „Wir fordern die Politik dazu auf, Gesetzte so zu ändern, dass sich Frauen – und Frauen mit Behinderung ganz besonders – in allen gesellschaftlichen Bereichen sicher fühlen können. Beratungs- und Präventionsangebote müssen außerdem barrierefrei zugänglich gestaltet werden. Ebenso wie inklusive Schutzräume.“

Schutzlücken beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt aktuell nur im beruflichen Kontext zuverlässig vor sexueller Belästigung. Bei alltäglichen Situationen – etwa in Arztpraxen, beim Sport oder auf dem Wohnungsmarkt – besteht kein expliziter Schutz. Eine aktuelle Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt: Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit Schlusslicht, denn in vielen anderen Ländern ist sexuelle Belästigung sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht verboten.

Frauen mit Behinderung besonders betroffen
Frauen mit Behinderung erleben Diskriminierung und sexualisierte Gewalt mit besonderer Häufigkeit. Oftmals sind sie – zum Beispiel in betreuten Wohnformen oder bei der Nutzung von Assistenzangeboten – in Abhängigkeit zu Dritten, was das Risiko für Übergriffe erhöht. Erschwerend kommt hinzu, dass Barrieren und fehlende Schutzräume den Zugang zu Beratung und Unterstützung häufig zusätzlich erschweren.

¹ Valerie Höhne: Diskriminierung, Sexuelle Belästigung von Frauen – im Alltag oft ohne Folgen, https://www.sueddeutsche.de/politik/sexuelle-belaestigung-ist-in-deutschland-nicht-in-allen-faellen-verboten-li.3380532, abgerufen 05.02.2026.

Quelle und Kontaktadresse:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., Philipp Peters, Pressesprecher(in) Verbandskommunikation, Abtstr. 21, 50354 Hürth, Telefon: 02233 932450

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