Lebenspartnerschaftsgesetz: Bundestag und Bundesrat sollen im September das Ergänzungsgesetz verabschieden
(Berlin) - Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland  (LSVD), erklärt zum Abschluss der zweitägigen bundesweiten Fachtagung "Ein  Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz - 10 Jahre Aktion Standesamt" im Berliner Rathaus Schöneberg: 
Der Lesben- und Schwulenverband fordert Bundestag und Bundesrat ultimativ  auf, das im Vermittlungsausschuss liegende Ergänzungsgesetz noch im  September zu verabschieden. Hierbei geht es vor allem um die Gleichstellung  im Erbschafts- und Einkommensteuerrecht sowie bei sozial- und  beamtenrechtliche Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem  Urteil vom 17. Juli 2002 den Weg zur vollständigen Gleichstellung  homosexueller Paare frei gemacht. 
Der LSVD droht der Politik im Falle von Stillstand mit der Vorbereitung von  Musterklagen und Verfassungsbeschwerden. Der Staat kann nicht bei  Arbeitslosen- und Sozialhilfe aufgrund der gesetzlichen  Unterhaltsverpflichtung des Lebenspartnerschaftsgesetzes Kürzungen  vornehmen, aber als Steuergesetzgeber die Minderung der steuerlichen  Leistungsfähigkeit durch gesetzliche Unterhaltsleistungen ignorieren. Auf  verfassungsrechtliche Probleme bei einem Fehlen von steuerrechtlichen  Regelungen hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem  Lebenspartnerschaftsurteil hingewiesen. 
Bundesfamilienministerin Bergmann sicherte dem Verband in einer Ansprache  die weitere Unterstützung der Bundesregierung bei der Gleichstellung der  Lebenspartnerschaften zu. Sie kritisierte auch deutlich "als evangelische  Christin" die Haltung der katholischen Bischöfe, die angekündigt hatten,  Mitarbeiter, die eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, würden in den  sozialen Einrichtungen der katholischen Kirchen gekündigt. 
Der LSVD fordert auch die Tarifparteien auf, beim Abschluss der nächsten  Tarifverträgen die Regelungen für Ehegatten auf Lebenspartner auszudehnen. 
Auf der Tagung konnten erste Erfolge bei der gesellschaftlichen Umsetzung  des Gesetzes vermerkt werden: Die Deutsche Bahn AG hat ihr Tarifvertrags-  und ihr Betriebsrentensystem für ihre Beschäftigten bereits voll umgestellt,  so dass Lebenspartnerschaften und Ehegatten gleichgestellt sind. Lufthansa  und Deutsche Bank behandeln Lebenspartner in den meisten Bereichen bereits  freiwillig wie Eheleute (Vergünstigungen, Freistellungen). Die  versorgungsrechtlichen Regelungen werden dort gerade diskutiert. Auch im  Tarifvertrag Bau wurden bereits die Sonderurlaubsregelungen auf  Lebenspartnerschaften ausgeweitet. 
Auf der Fachtagung im Berliner Rathaus Schöneberg diskutierten am Wochenende  150 Fachleute (JuristInnen, Abgeordnete, ArbeitgeberInnen und  GewerkschafterInnen) und Betroffene miteinander über ihre Erfahrungen und  weitere Umsetzungsschritte des Lebenspartnerschaftsgesetz in  Verwaltungspraxis, Tarifrecht und Gesetzgebung. 
Quelle und Kontaktadresse:
																	Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
Postfach 30 21 34
10752 Berlin
Telefon: 030/78954763
Telefax: 030/44008241															
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Bundesrat soll am 3. Juli die Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Familien stoppen / LSVD appelliert an Landesregierungen Adoptionshilfe-Gesetz nicht passieren zu lassen
 - Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit / Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkennen
 - Europäische Konferenz für Regenbogenfamilien in Köln / "Different Families, Same Schools - Bringing the Rainbow into the Schools of Europe"
 
						Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


