Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft / Stand des Entschädigungsverfahrens

(Frankfurt am Main) - Die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 bei der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall festgestellt.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. hat in den letzten Wochen auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Einlegerdaten im Bankhaus gesichert. Inzwischen wurde Kontakt mit den Einlegern aufgenommen. Sie wurden über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Nach dem jetzigen Planungsstand rechnet der Einlagensicherungsfonds damit, die Einleger Ende Januar 2009 zu entschädigen.

Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Rahmen seines Statuts bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro je Einleger geschützt.

Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens sind im Internet unter http://www.bankenverband.de/einlagensicherung und http://www.edb-banken.de abfragbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

(bl)

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