Lehnhoff: Offenlegungsgrenzen der Kreditvergabe erhöhen / Novellierung der Regelungen in § 18 KWG wird begrüßt
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die jüngsten politischen Forderungen, die in § 18 Kreditwesengesetz (KWG) festgelegten Offenlegungsgrenzen bei Krediten deutlich anzuheben. Durch eine Anhebung der seit 1997 nicht mehr angepassten Grenzen können wir die internationale Wettbewerbsgleichheit herstellen. Bei dieser Gelegenheit sollten auch die zahlreichen überzogenen und in der Praxis nur sehr schwer handhabbaren Verwaltungsvorschriften entflochten und die zeitlichen Vorgaben vereinfacht werden, so BVR-Vorstandsmitglied Jochen Lehnhoff.
Nach der derzeitigen Regelung muss sich eine Bank bei der Vergabe von Krediten über 250.000 Euro während der gesamten Laufzeit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers umfänglich offen legen lassen. Der BVR plädiert daher dafür, die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere im Interesse der mittelständischen Unternehmen möglichst zügig zu verabschieden. Diese längst überfällige Maßnahme würde einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Schellingstr. 4, 10785 Berlin
Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900
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