Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

LKW-Maut-Zuschläge ablehnen / Textilhandel nur zum Teil betroffen

(Köln) - Aktuell erreichen den BTE Hinweise, dass Spediteure bereits heute versuchen, mit Hinweis auf die künftige Autobahnmaut für LKW Zuschläge auf ihre bisherigen Tarife gegenüber dem Handel durchzusetzen. Da Ende letzter Woche eine Verschiebung der Maut-Erhebung bis mindestens 2. November angekündigt wurde, sollte jeder Einzelhändler die Zahlung dieser Maut-Zuschläge derzeit mit Hinweis auf die neue Situation ablehnen.

Hinzu kommt: Viele Textilfachgeschäfte sind gar nicht oder nur zum Teil betroffen. Denn die vom Bundesverkehrsminister geplante Maut soll nur LKW mit mehr als 12,5 Tonnen Gewicht betreffen. Die Belieferung des mittelständischen Handels mit Bekleidung und Textilien erfolgt aber – auch wegen der oft schwierigen Anlieferung in den Innenstädten - häufig mit kleineren Fahrzeugen, die gar nicht Maut-belastet werden. Größere LKW kommen dann lediglich im Vorfeld zum Einsatz, z.B. zur Anlieferung bei den Verteilzentren.

Weiterhin ist nach wie vor seitens der Bundesregierung geplant, die Spediteure als Kompensation für die LKW-Maut bei der KFZ-Steuer zu entlasten. Die betriebswirtschaftliche Berechtigung eines Maut-Zuschlags wäre bei einer entsprechenden Umsetzung - Genehmigung durch die EU-Kommission vorausgesetzt -dann ohnehin fraglich.

BTE-Fazit: Zumindest bis zur endgültigen Einführung der LKW-Maut sollte kein Einzelhändler entsprechende Zuschläge bei den Spediteursrechnungen akzeptieren. Und auch danach sollte man überprüfen, ob eine Überwälzung überhaupt gerechtfertigt ist. Ohnehin dürften in der jetzigen konjunkturellen Situation Verhandlungsspielräume bei den nicht voll ausgelasteten Spediteuren vorhanden sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. ( BTE ) An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: 0221/9215090, Telefax: 0221/92150910

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