Lotteriestaatsvertrag wird zum Verhinderungsinstrument privater Gewinnspiele / Neues Gesetz unausgewogen und willkürlich
(Düsseldorf) - Am kommenden Dienstag beraten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer über den geplanten Lotterie-Staatsvertrag, mit dem das deutsche Lotterie-Recht einer einheitlichen gesetzlichen Regelung zugeführt werden soll. Bereits Mitte Mai hat der dmmv seiner Kritik am bestehenden Entwurf Ausdruck verliehen. Die Tatsache, dass die pauschale und willkürlich anmutende Fassung bis dato nicht überarbeitet worden ist, erweckt zunehmend den Eindruck, dass der Staatsvertrag nur vordergründig das Ziel verfolgt, der unkontrollierten Verbreitung von Glücksspielangeboten entgegenzuwirken und so Spielleidenschaften einzudämmen. In der vorliegenden Fassung gefährdet der Staatsvertrag die Existenzgrundlage seriöser Unternehmen, die vergleichsweise harmlose Gewinnspiele über die neuen Medien (Internet, TED-Abstimmungen mit kombinierten Gewinnspielen, SMS-Gewinnspiele etc.) anbieten.
"Statt genereller Verbote würden wir uns hier die Vereinfachung des Lizenzverfahrens wünschen. Ohnehin beruht das generelle Verbot interaktiver Gewinnspiele auf den Ergebnissen eines bislang unveröffentlichten Gutachtens. In unseren Augen bieten gerade die interaktiven Medien durch Zugangs- und Nutzungskontrollen Möglichkeiten zur Prävention von Spielleidenschaft. Dies ist bei stationären Spielangeboten, die ein weitaus größeres Suchtpotenzial bergen nicht möglich. Unglücklicherweise sind die genannten Präventivmassnahmen zu keinem Zeitpunkt mit den Vertretern der Branche erörtert worden" so die Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik Friederike Behrends (Bild.T-online.de AG & Co. KG). Das eigentliche Ziel Spielleidenschaften einzudämmen und zu kanalisieren sei zwar grundsätzlich richtig und wichtig, mit dem aktuellen Entwurf jedoch nicht kompatibel. Dies legt den Schluss nahe, dass die Ergebnisse des Gutachtens aus gutem Grund nicht veröffentlicht werden, da sie möglicherweise auch Spielangebote des Lottoblocks als suchtgefährdend einstufen.
"Der Staatsvertrag schert Gewinnspiele nahezu unabhängig vom Geldeinsatz über einen Kamm und benachteiligt vollkommen willkürlich private und vor allem interaktive Angebote. Hier wird unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes die Monopolstellung staatlicher Lotterien verteidigt. Gleichzeitig werden Investitionen von Medien- und Telekommunikationsunternehmen dauerhaft verhindert" befürchtet Friederike Behrends und das mit massiven Auswirkungen für die gesamte Branche, die sich auch auf die entsprechenden Länderhaushalte auswirken wird. In einem gemeinsamen Positionspapier der Medienverbände (dmmv, ZAW, BDZV, VDZ, VPRT, Bitkom), das den Staats- und Senatskanzleien noch vor den Beratungen am Dienstag zugehen wird, wurde die Kritik am bestehenden Entwurf noch einmal formuliert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv)
Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633
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