Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

LSVD droht Freistaaten mit Schadensersatzklagen

(Berlin) - Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte klagen, wenn Bayern, Sachsen und Thüringen nicht umgehend Ausführungsregelungen zur Lebenspartnerschaft erlassen.

Manfred Bruns, Sprecher des LSVD, erklärt:

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen auf, umgehend Ausführungsbestimmungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft zu erlassen.

Auch in diesen Ländern muss ab dem 1. August ein amtliche Eintragung möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat sein gestriges Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz insbesondere damit begründet, dass gleichgeschlechtliche Paare bei einer Verzögerung des In-Kraft-Tretens irreversible Rechtsverluste erleiden würden. Die gleiche Situation träte aber ein, wenn einzelne Bundesländer durch Untätigkeit Eintragungen faktisch blockieren.

Wir werden keinen Tag Verzögerung hinnehmen. Falls Bayern, Sachsen und Thüringen weiter an ihrer Schikanepolitik festhalten, werden wir uns mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Die drei Freistaaten werden sich dann mit einer Fülle von Schadensersatzklagen konfrontiert sehen.

Auch in den Staatskanzleien von München, Dresden und Erfurt muss man endlich einsehen: Die Zeiten, in der sie ihre schwulen Bürger und lesbischen Bürgerinnen einfach nach Gutdünken drangsalieren konnten, sind vorbei.

Es ist ein groteske Situation, dass gerade Länder wie Bayern, die ständig nach dem Bundesverfassungsgericht schreien, selbst auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten pfeifen, wenn sie ihnen nicht in den Kram passen. Artikel 83 und 84 Grundgesetz bestimmen eindeutig, dass die Länder in der Pflicht sind, Bundesgesetze als eigene Angelegenheit auszuführen.

Die Bundesländer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben Ausführungsgesetze auf den Weg gebracht aber noch nicht endgültig im Landtag verabschiedet. Nordrhein-Westfalen hat nun per Erlass eine Übergangsregelung geschaffen. Wir fordern die Landesregierungen von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern auf, ebenfalls Übergangsregelungen zu erlassen, die Eintragungen ab dem 1. August sicherstellen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Katzbachstr. 5 10965 Berlin Telefon: 030/78954763 Telefax: 030/44008241

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