Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

LSVD erwägt Verfassungsbeschwerden zur Durchsetzung der steuerrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

(Berlin) - Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) erwägt, mit Verfassungsbeschwerden die Regelungen des im Vermittlungsausschuss liegenden Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes durchzusetzen, falls die Union bei ihrer Blockadepolitik im Bundesrat bleibt.

Auf einer großen Konferenz zum Lebenspartnerschaftsgesetz am 17./18. August im Berliner Rathaus Schöneberg will der Verband mit Betroffenen und Fachleuten über seine weitere Strategie zur Durchsetzung der Gleichstellung beraten. Programm und Anmeldeformular können im Internet unter http://www.lsvd.de/news/aug17.pdf heruntergeladen werden.

Die Tagung unter dem Titel "Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz" findet just 10 Jahre nach der "Aktion Standesamt" und ein Monat nach dem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgericht statt. Auf dieser Konferenz will der Verband auch debattieren, für welche Rechtsbereiche Musterklagen oder sogar Massenklagen aussichtsreich sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 17. Juli selbst Zweifel geäußert, ob eine Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflicht beim Einkommensteuerrecht und beim Bundessozialhilfegesetz verfassungskonform sei.

Gleichzeitig fordert der LSVD die Union zum Dialog mit dem Lesben- und Schwulenverband auf. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist nicht als Angriff auf Ehe und Familie gemeint. Das Bundesverfassungsgericht hat die Theorie vom Abstandsgebot beerdigt.

Damit gibt es eine neue Grundlage, auf der auch die Union sich bewegen muss. Man kann als Volkspartei nicht auf Dauer ungestraft Lesben und Schwule als Bürger zweiter Klasse behandeln.

Der Gleichstellung steht verfassungsrechtlich nichts mehr im Wege, nun muss die Politik auch die letzten Hindernisse beseitigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Postfach 30 21 34 10752 Berlin Telefon: 030/78954763 Telefax: 030/44008241

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