Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

LSVD-Lobbyarbeit auf EU-Ebene: Antidiskriminierung und Verfassung der Europäischen Union

(Berlin) - Zur intensiven Lobbyarbeit des LSVD auch auf europäischer Ebene erklärt Philipp Braun, Sprecher und ILGA-Koordinator des Lesben- und Schwulenverbandes:

„Vom 5. bis 6. April fand in Gent das dritte EU-Koordinierungstreffen der ILGA-Europa statt, an dem schwullesbische Organisationen aus allen 15 EU-Mitgliedsstaaten teilnahmen, darunter auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland für Deutschland. Das Netzwerk hat sich die wichtige Lobbyarbeit gegenüber den europäischen Institutionen und den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsstaaten zur Aufgabe gemacht. So wird auch von schwullesbischer Seite Einfluss genommen auf wichtige europäische Weichenstellungen, etwa auf die Verabschiedung von EU-Richtlinien, die für alle Mitgliedsstaaten bindend sind.

Das noch in diesem Jahr in Deutschland umzusetzende arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsgesetz ist auch auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 zurückzuführen. Insbesondere im Bereich der Antidiskriminierung und dem sich wandelnden Bild von Partnerschaft und Familie wird Europa immer mehr Bedeutung erlangen. In Grundsatzurteilen hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mehrmals die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität deutlich verurteilt.

In Gent wurde vor allem über drei aktuelle Themen in Europa beraten: EU-Verfassung, Asyl und Freizügigkeit.

Zur Zeit wird im Europäischen Konvent eine Verfassung für die Europäische Union erarbeitet. Im ersten Entwurf fehlten die Aspekte der Gleichheit aller Menschen und der Bedeutung der Antidiskriminierung für die EU. Die europäischen Dachverbände der Alten, Behinderten, Frauen, Immigranten und Lesben und Schwulen haben daraufhin gemeinsam entsprechende Änderungen in der Verfassung gefordert. Der LSVD hat diesbezüglich die deutschen Mitglieder, stellvertretenden Mitglieder und Beobachter im Konvent angeschrieben. Das deutsche Mitglied im Präsidium des Konvents, Klaus Hänsch, hat dem LSVD geschrieben, dass er die Forderungen unterstützt und zuversichtlich ist, dass sie in der europäischen Verfassung berücksichtigt werden.

Weitere Ergebnisse unserer Lobbyarbeit liegen vor: Die Regierungen haben Ende Februar beschlossen, dass Menschen, die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung verfolgt werden, unter bestimmten Vorraussetzungen als politisch verfolgte Asyl erhalten können. Damit wird nach der EU-Erweiterung in 25 Staaten anerkannt, dass die Verfolgung auf Grund der sexuellen Ausrichtung eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt.

Zudem hat das Europäische Parlament im Februar beschlossen, dass in der geplanten Richtlinie zur Freizügigkeit z. B. auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei deren Umzug in andere EU-Staaten anerkannt werden. Dies ist insbesondere für Paare wichtig, bei denen der Partner oder die Partnerin aus einem nicht EU-Staat kommt. Zur Zeit ist ihnen das Führen ihrer Lebenspartnerschaft z. B. in Österreich oder Spanien nicht möglich. Jetzt sind die Regierungen gefragt. Der LSVD wird im Mai mit dem Bundesinnenministerium Gespräche führen und darauf drängen, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene stark macht für das Grundrecht der Lebenspartner und Lebenspartnerinnen auf Freizügigkeit innerhalb Europas.“

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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