Pressemitteilung | Malteser Hilfsdienst e.V. - Landes- und Regionalgeschäftsstelle NRW

Malteser warnen: Urteil zur Sterbehilfe rüttelt an den Grundfesten des gesellschaftlichen Zusammenhalts

(Köln) - Die Malteser warnen vor einer Erosion allgemeiner Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenhalts: "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Recht des Einzelnen auf ein unversehrtes selbstbestimmtes Leben in ein nunmehr festgeschriebenes Recht auf Sterben geradezu verdreht. Damit wird die Schutzwürdigkeit eines jeden Lebens als gesellschaftlicher Konsens in Frage gestellt. Dies widerspricht unserer christlichen Überzeugung", erläutert Dr. Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser in Deutschland.

Die Malteser befürchten, dass der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung wahrgenommen wird und insbesondere der Druck auf kranke und alte Menschen entsteht, ihr Leben vorzeitig durch einen unterstützten Suizid zu beenden. "Im Alltag hören wir immer wieder den Wunsch der schwerkranken Menschen, niemandem zur Last fallen zu wollen. Durch ein gesetzliches Recht auf Beihilfe zum Suizid kann ein gesellschaftliches Klima entstehen, in dem Schwerkranke und Sterbende denken könnten, es sei besser, den Angehörigen und der Gesellschaft nicht mehr zur Last zu fallen. In einer humanen Gesellschaft darf nicht der Eindruck entstehen, dass schwerkranke, demenziell veränderte, einsame oder alte Menschen sich dafür rechtfertigen müssten, wenn sie ihr Leben gemeinsam mit ihren Angehörigen und Vertrauten bis zuletzt leben wollen.", so Pankau. "Der weitere Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten ist der richtige Weg, um jedem Menschen die Würde an seinem Lebensende zu bewahren. Wenn Menschen am Leben verzweifeln, müssen wir Ihnen die Verzweiflung nehmen nicht das Leben."

Quelle und Kontaktadresse:
Malteser Hilfsdienst e.V. Pressestelle Erna-Scheffler-Str. 2, 51103 Köln Telefon: (0221) 982210-00, Fax: ()

(df)

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