Marburger Bund und Asklepios Kliniken schließen arztspezifischen Tarifvertrag ab
(Berlin) - Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) einigten sich am 20. März 2009 auf den ersten arztspezifischen Tarifvertrag in der Unternehmensgeschichte. Damit gelten bei den Asklepios Kliniken künftig bundesweit - genauso wie bereits in den anderweitig tarifgebundenen Hamburger Asklepios Kliniken - einheitliche tarifliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte. Die Tarifeinigung umfasst einen Manteltarifvertrag, einen Entgelttarifvertrag sowie einen Überleitungstarifvertrag. Das Gehaltsniveau der Ärzte wird ab Juni 2009 im Durchschnitt um 1,6 Prozent höher liegen, als in kommunalen Krankenhäusern.
"Die Attraktivität des Arztberufes wird durch diesen von Marburger Bund und Asklepios vereinbarten Tarifvertrag deutlich verbessert", zeigte sich der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Lutz Hammerschlag, zufrieden. Die Ärztinnen und Ärzte würden von bisher unterschiedlichen Gehaltsniveaus auf eine einheitliche Vergütungstabelle zusammengeführt, die deutlich über den Gehältern, die in kommunalen Krankenhäusern gezahlt würden, liege. "Angesichts des bestehenden Ärztemangels in Deutschland verfügten die Asklepios Kliniken mit diesem Tarifvertrag nunmehr über eine verlässliche und attraktive Vergütungsstruktur für eine leistungsorientierte, hochqualifizierte Berufsgruppe im Krankenhaus."
"Für die hochwertige medizinische Versorgung unserer Patienten brauchen wir motivierte und adäquat bezahlte Ärzte. Deshalb liegen die Schwerpunkte dieses arztspezifischen Tarifabschlusses in der Anpassung der Vergütung und einem neuen Vergütungsmodell für Bereitschaftsdienste", kommentierte Dr. Dieter Brenneis, Verhandlungsführer der Asklepios Kliniken, den Abschluss. "Diesem Anspruch wollen wir mit dem neuen Konzerntarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte Rechnung tragen."
Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes erfolgt nach einem neuen Modell unter Ausnutzung der gesetzlichen Steuerfreiheit für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Beim Freizeitausgleich im Anschluss an Bereitschaftsdienst konnte vereinbart werden, dass nur so viele Stunden abzogen werden dürfen, wie nach der Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit übrig bleiben.
Die endgültige Zustimmung zur Tarifeinigung erfolgt bis Ende März in den Gremien der Gewerkschaft und des Arbeitgebers.
Quelle und Kontaktadresse:
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