Marburger Bund verlangt Korrekturen an der GKV-Finanzierungsreform
(Berlin) - Der Marburger Bund appelliert an die Bundesregierung, Korrekturen im GKV-Finanzierungsgesetz vorzunehmen, die den Krankenhäusern eine hundertprozentige Refinanzierung ihrer Personalkosten ermöglichen. "Ärzte und Pflegekräfte erhöhen Jahr für Jahr durch ihre Leistungen die Arbeitsproduktivität, ohne dass dies in der finanziellen Ausstattung der Kliniken angemessen berücksichtigt wird. Die in der GKV-Finanzierungsreform vorgesehene Halbierung der Grundlohnrate für die Jahre 2011 und 2012 als Obergrenze für den Anstieg der Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ist willkürlich und unangemessen. Sie wird die Klinikträger zu weiteren Einschränkungen zwingen. Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser im Wettbewerb um geeignetes Personal weiter benachteiligt werden. Unter diesen Vorgaben kann die bereits jetzt sehr hohe Zahl von bundesweit 5.500 unbesetzten Arztstellen in den Krankenhäusern nicht reduziert werden", sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, vor der heutigen (25. Oktober 2010) öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum GKV-Finanzierungsgesetz.
Angesichts des von führenden Wirtschaftsforschungsinstituten und der OECD prognostizierten Wirtschaftswachstums und des vermeintlich geringeren Defizits der GKV für das Jahr 2011 sei eine "auf Vorrat" angelegte Kostendämpfungspolitik im stationären Bereich in keiner Weise zu begründen. Die bereits vorhandenen Belastungen der Krankenhäuser würden durch die geplante 30-prozentige Kürzung der Vergütung bei zusätzlichen Leistungen weiter verstärkt. "Derartige pauschale Mehrleistungsabschläge treffen die leistungsstarken Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken und Kliniken der Maximalversorgung, überproportional und führen zu entsprechenden Verzerrungen zwischen den Kliniken. Bei allem Verständnis für notwendige Maßnahmen zum Ausgleich des Defizits der Krankenkassen können wir nicht akzeptieren, dass den Kliniken weitere Morbiditätsrisiken aufgebürdet werden. Deshalb plädieren wir eindringlich dafür, die Höhe des Abschlages zu reduzieren und spezielle Ausnahmen, z.B. Notfälle, Versorgung von Schwerverletzten, Transplantationen, zu definieren", so Ehl.
Der pauschale Abschlag für zusätzliche Leistungen dürfe auf keinen Fall zu einer Dauermaßnahme werden, wie es der Gesetzentwurf nunmehr vorsehe. Würde Jahr für Jahr krankenhausindividuell über den Abschlag verhandelt, wäre dies gleichbedeutend mit einer Abkehr vom Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung". "Derartige Rabattverhandlungen sind ein völlig untaugliches Instrumentarium zur Finanzierung von stationären Leistungen. Beim Kampf um die niedrigsten Preise bleibt die Qualität zwangsläufig auf der Strecke. Discounter-Ansätze haben in einer seriösen Finanzierungsreform nicht zu suchen", sagte Ehl.
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