Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
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Marburger Bund warnt vor übereilter Zäsur beim Stammzellengesetz

(Berlin) - Der 1. Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund (MB), Rudolf Henke, hat angesichts der heutigen (14. Februar 2008) Debatte im Deutschen Bundestag über eine mögliche Aufhebung oder Änderung der Stichtagsregelung für den Import humaner embryonaler Stammzellen vor Entscheidungen gewarnt, die die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens für fremde Zwecke weiter relativieren. "Nach den inzwischen erzielten Fortschritten bei der Forschung an körpereigenen adulten Zellen und an adulten Stammzellen entsteht sicher kein Schaden, wenn Deutschland weiterhin zu seinem Votum gegen die Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken steht, wie es der Bundestag im derzeit gültigen Stammzellengesetz zum Ausdruck gebracht hat. Diesen Stichtag ausgerechnet jetzt zu verschieben scheint mir überstürzt und nicht ausreichend bedacht. Im Moment weiß doch niemand, ob mit der neu entdeckten Reprogrammierung adulter Zellen nicht viel größere Erfolge möglich sind als mit der auf Embryonentötung angewiesenen Richtung der Stammzellforschung.“

Henke sagte: "Als Arzt bleibe ich dabei, dass wir ein menschliches Leben nicht für ein anderes opfern dürfen. Sonst wägen wir die Nützlichkeit des einen Lebens gegen die Nützlichkeit für die Gesundheit des anderen ab. Bei der Tötung von Embryonen zur Forschung setzt der Stärkere sich gegen den Schwächsten durch statt sein Existenzrecht zu schützen und zu vertei­digen. Das geht mir zu grundsätzlich gegen den Schutz der Schwächeren. Erfolgsgarantieren für den Einsatz embryonaler Stammzellen kann ohnehin niemand abgeben. Vielleicht endet das alles sogar in einem totalen Fiasko unvorstellbarer Nebenwirkungen."

Der MB-Vorsitzende sprach sich dafür aus, die bisherige Stichtagsregelung zumindest in den Jahren 2008 bis 2010 bestehen zu lassen, um zwischenzeitlich die Bedeutung der neuesten Erkenntnisse bei der Reprogrammierung der Körperzellen zu prüfen und weitere wissenschaftliche Entwicklungen zu beobachten. Das strenge Stammzellengesetz, das der Deutsche Bundestag im April 2002 beschlossen hatte, erlaubt in Deutschland nur die Forschung an embryonalen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16

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