Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Markenverband begrüßt Ergebnisse des Vermittlungsausschusses / 7. Kartellnovelle: Änderungen tragen den Bedürfnissen der Markenartikelindustrie Rechnung

(Wiesbaden) - Der Markenverband begrüßt ausdrücklich zwei wichtige Entscheidungen des Vermittlungsausschusses. Das Gremium hatte sich in seiner gestrigen Sitzung unter anderem auf eine Beschlußempfehlung zur 7. Kartellnovelle geeinigt.

Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes: "Die Markenartikelwirtschaft ist mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden. Das neue Kartellgesetz wurde gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf erheblich verbessert und ist insgesamt als stimmig zu betrachten. Insbesondere freuen wir uns über die Streichung des ƒ 4, der Sonderregelungen für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen vorsah, und die erreichten Verschärfungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht."

Auch die Einigung beim Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) stößt beim Markenverband auf Zustimmung. Horst Prießnitz: "Dadurch, dass die umstrittenen Regelungen zur Verbraucherinformation wieder aus dem Regierungsentwurf herausgenommen wurden, sind die Voraussetzungen geschaffen, zukünftig eine sachgerechte Verankerung des Verbraucherschutzes zu erreichen."

Der Markenverband trägt sinnvolle Überlegungen für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes mit. Deshalb hat der Markenverband Verständnis dafür, wenn in Ergänzung zu bestehenden Regelungen Behörden die Möglichkeit zu einer angemessenen Warnung des Verbrauchers vor Gesundheitsrisiken in Lebensmitteln gegeben werden soll. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass dies gesetzlich unter angemessener Berücksichtigung der legitimen Interessen der betroffenen Unternehmen geschieht.

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/58670, Telefax: 0611/586727

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