Markenverband und OWM begrüßen Urteil des EuGH zum Tabakwerbeverbot
(Wiesbaden) Der Markenverband und die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) begrüßen die am 5. Oktober ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, mit der die EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen für unrechtmäßig erklärt wird.
Unabhängig von der Begründung des Urteils, die noch nicht vorliegt, werten wir dies als positives Signal für die Werbewirtschaft, weil wir jeglichen staatlichen Eingriff in die Werbefreiheit ablehnen, so Stephanie Scharpenack-Bingel, stellv. Geschäftsführerin der OWM.
Der Markenverband hatte während des Verfahrens mehrfach darauf hingewiesen, daß mit der Ausdehnung des Verbots auch auf die Werbung für Markendiversifikationsprodukte, die den Namen eines Tabakerzeugnisses tragen, der Markeninhaber faktisch enteignet werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V.
Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden
Stephanie Scharpenack-Bingel, Wolfgang Hainer
Telefon: 0611/58670
Telefax: 0611/586727