Pressemitteilung | k.A.

Markt offen für Stadtreiniger -Kommunale Unternehmen dürfen am Wettbewerb teilnehmen

(Köln) - „Eine wichtige Entscheidung für die kommunalen Abfallbetriebe", so kommentieren Karl-Joachim Neuhaus, Präsident des VKS (Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung) und Klaus Evertz, Vorsitzender der Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU, die Entscheidung zur Marktteilnahme der Kasseler „Stadtreiniger".







Bereits 1999 hatte das Landgericht Kassel entschieden, dass die wirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Eigenbetriebes auf dem Gebiet der privaten Grundstücksreinigung und des privaten Winterdienstes nicht wettbewerbswidrig und damit zulässig ist. Die Wettbewerbszentrale legte gegen das Urteil Berufung ein, die sie jedoch in diesem Monat zurückgezogen hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts Kassel rechtskräftig.







Das Urteil ermöglicht kommunalen Unternehmen gleichberechtigt am Marktgeschehen teilzunehmen. Als wesentliche Aussage zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung örtlicher Unternehmen stellte das Landgericht klar, dass insbesondere kein Verbot kommunaler Betätigungen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung und verwandter Bereiche der Daseinsvorsorge besteht. Die Entscheidung, ob eine Kommune einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen will, unterliegt grundsätzlich nicht der Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte, stellt das Urteil weiter klar.







„Damit bekommt das Kasseler Urteil bundesweite Bedeutung", resümieren Karl-Joachim Neuhaus und Klaus Evertz und führen fort: „Es kann nicht sein, dass sich die Privatwirtschaft in diesem Geschäftsfeld abschottet. Eine Wettbewerbsteilnahme zu gleichen Bedingungen muss auch den kommunalen Unternehmen möglich sein". VKS und Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im VkU fordern schon lange, dass Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen in die Lage versetzt werden, erfolgreich und gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen zu können.







Gerhard Halm, technischer Betriebsleiter des VKS-Mitglieds „Die Stadtreiniger" in Kassel weist besonders darauf hin, dass es nicht zu einer Quersubventionierung durch die wirtschaftliche Betätigung kommt, da diese durch einen schon 1993 eingeführt eigenen Betrieb gewerblicher Art durchgeführt wird. „Ganz im Gegenteil", so Halm, „durch die zusätzlichen Einnahmen findet sogar eine Entlastung des Gebührenhaushalts statt."







Die Entscheidung, so Neuhaus und Evertz, ist ein weiteres gutes Zeichen für die kommunale Abfallwirtschaft in der immer kontroverser geführten Diskussion über eine gleichberechtigte Teilhabe kommunaler Unternehmen im Abfallwettbewerb. „Es bleibt zu hoffen, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion mit der Privatwirtschaft einkehrt und das durchaus auch vom Grundgesetz gewollte Nebeneinander von Privatwirtschaft und öffentlicher Wirtschaft akzeptiert wird."







Der VKS (Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V.) und die Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kooperieren und vertreten die Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der damit zusammenhängenden Betriebszweige und Dienstleistungen. Eine enge Zusammenarbeit wird mit Bund, Ländern und den kommunalen Spitzverbänden sowie mit Verbänden der öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungswirtschaft gepflegt.



Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: VKS, Brohler Str. 13, 50968 Köln, Tel: (0221) 3770385, Fax: (0221) 3770371, E-mail: vks-verband@netcologne.de oder VKU, Tel.: (0221) 3770238, Fax: (0221) 3770268, E-mail: arge-entsorgung@vku, Internet: http://vku.de

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