Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe erfordert Investitionssicherheit
(Berlin) - Die EU-Kommission hat einen Dialog mit dem Ziel der Schaffung passender Rahmenbedingungen für den Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe wie E-Fuels gestartet. Der Sustainable Transport Investment Plan (STIP) allein wird aus UNITI-Sicht jedoch nicht ausreichen, um kapitalintensive Investitionen in neue Anlagen zur Produktion von PtX-Folgeprodukten anzureizen. Anpassungen weiterer regulativer Rahmenbedingungen sind notwendig, um entsprechende Unternehmensinvestitionen langfristig abzusichern.
Bisher werden nur wenige Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten wie E-Fuels errichtet, obwohl die Politik wiederholt in Strategien Ziele für ihre Verwendung im Energie-, Transport-, Gebäude- und Industriesektor formuliert hat. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass das bestehende regulatorische und politische Umfeld für Investoren zu risikobehaftet ist, um entsprechende Investitionen (CapEx-Ausgaben) zu tätigen. So sendet der europäische Gesetzgeber etwa mit einem geplanten pauschalen Verbrennerverbot das Signal aus, dass der Kraftstoffmarkt zukünftig regulatorisch geschrumpft wird.
Für einen Mengenhochlauf erneuerbarer Kraftstoffe bedarf es passender regulativer Rahmenbedingungen sowie wirksamer De-Risking-Maßnahmen, die derzeit nur in ersten Ansätzen existieren, aber schnellstmöglich geschaffen werden müssen. Investoren in den Markthochlauf von E-Fuels müssen die Sicherheit haben, dass eine langfristige und nachhaltig stabile Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen besteht. Aus UNITI-Sicht ist dafür insbesondere erforderlich, dass:
• in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ambitionierte Quoten für erneuerbare Kraftstoffe im gesamten Verkehr bis 2030 verankert werden und ein Regulierungsrahmen auch über 2030 hinaus fortgeschrieben wird,
• die CO2-Flottenregulierung den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe für sämtliche neue Kraftfahrzeuge ermöglicht. Stattdessen wird aktuell sogar ein pauschales Verbrennerverbot vorangetrieben, das den Straßenverkehr als Kraftstoffmarkt ausschließt,
• nicht-fossile Kraftstoffe bei der Energiebesteuerung EU-weit gegenüber fossilen Kraftstoffen bessergestellt werden.
UNITI plädiert zudem dafür, dass im STIP die Produktion von Kraftstoffen wie E-Fuels nicht auf die EU beschränkt wird, sondern globale Produktionspotentiale an besonders geeigneten Gestehungsstandorten für Grünstrom einbezogen werden. Der Ausbau und die Intensivierung von Energiepartnerschaften sollten Grundlagen dieser Importe sein.
UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn zum STIP: „Es ist zu begrüßen, dass die EU mittlerweile erkannt hat, dass sich wirksamer und effektiver Klimaschutz nicht einfach staatlich verordnen lässt, sondern einen Business Case für Investoren und Unternehmen darstellen muss. Davon profitieren letztendlich auch Abnehmer von erneuerbaren Kraftstoffen.“ Grundsätzlich merkt Elmar Kühn an: „Die EU sollte sich von ihrem hochriskanten Kurs der Vollelektrifizierung des Straßenverkehrs verabschieden. Mit diesem drohen etwa neue einseitige Rohstoffabhängigkeiten vor allem vom autokratischen China, die Gefahr einer Grünstromunterversorgung des Verkehrs, hohe Kosten durch den Aufbau einer neuen EU-weiten öffentlichen Ladeinfrastruktur auch für den Schwerlastverkehr sowie bislang ungelöste technische Herausforderungen, welche sowohl die Alltagstauglichkeit als auch die Grundfunktionalität des europäischen Gütertransportsystems auf der Straße gefährden könnten.“
Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300
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