Pressemitteilung | Medizinischer Dienst Bund

MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung

(Essen) - Zu dem heute im Bundeskabinett zu beratenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes geben die Verwaltungsratsvorsitzenden des MDS, Dieter F. Märtens und Dr. Volker Hansen, folgende Erklärung ab:

"Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab", so Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. Zwar enthalte der überarbeitete Gesetzentwurf Verbesserungen. "Es bleibt jedoch dabei, dass keine Vertreter aus den Selbstverwaltungsgremien der sozialen Kranken- und Pflegeversicherung in die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste entsandt werden dürfen. Dadurch werden die aus Sozialwahlen legitimierten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber aus der Arbeit der Medizinischen Dienste ausgeschlossen. Dies bedeutet de facto die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung auf der Ebene der Medizinischen Dienste."

"Kritisch bleibt auch, dass der MDS weiterhin vom GKV-Spitzenverband abgekoppelt werden soll. Dies verkennt, dass der MDS der maßgebliche Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen ist", so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. "Zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung braucht der MDS weiterhin eine enge Anbindung an den GKV-Spitzenverband. Aus diesem Grund sollten die Selbstverwaltungsvertreter beim MDS weiterhin durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt werden." Diese verfehlten Organisationsregelungen verhindern, dass die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Elemente einer Stärkung des Medizinischen Dienstes ihre Wirkung entfalten können, also zum Beispiel die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Verankerung der fachlichen Unabhängigkeit der gutachterlich tätigen Pflegefachkräfte, Kodierfachkräfte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe im Gesetz. "Deshalb appellieren wir schon heute an Bundestag und Bundesrat, die organisationsrechtlichen Vorschriften des MDK-Reformgesetzes grundlegend so zu überarbeiten, dass die soziale Selbstverwaltung gestärkt und nicht geschwächt wird", so Märtens und Hansen übereinstimmend.

Hintergrund:

Am 17. Juli 2019 berät das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). In dem Kabinettsentwurf sind, wie bereits im Referentenentwurf vom 3. Mai 2019, grundlegende organisatorische Veränderungen des MDS und des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) vorgesehen: MDS und MDK sollen unter Beibehaltung der föderalen Struktur zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts umgestaltet werden. Die MDK sollen in MD (Medizinische Dienste) umbenannt werden, der MDS in MD Bund.

Auf Landes- und Bundesebene soll die Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste neu geregelt werden. Während der Referentenentwurf eine Besetzung der Verwaltungsräte mit sechs Vertretern aus der Selbstverwaltung, sechs Vertretern von Patienten- und Betroffenenorganisationen und vier Vertretern der Berufsverbände von Pflegekräften und der Ärztekammern vorsah, sieht der Kabinettsentwurf eine Erweiterung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste auf 23 Vertreter vor. Davon sollen künftig 16 Vertreter durch die Krankenkassen oder ihre Verbände gewählt werden. Sieben weitere Vertreter, davon fünf Vertreter von Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen und zwei nicht stimmberechtigte Vertreter der Landesärztekammern und Verbände der Pflegeberufe, sind von den obersten Verwaltungsbehörden der Länder zu benennen. Hauptamtlich bei den Krankenkassen Beschäftigte sollen - wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen - nicht in den Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes gewählt werden dürfen. Der Kabinettsentwurf hält zudem daran fest, die gleichzeitige Mitgliedschaft von Selbstverwaltern im Verwaltungsrat einer Krankenkasse sowie im Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes in Zukunft auszuschließen.

Ebenfalls im Kabinettsentwurf beibehalten wurde die Absicht, die Trägerschaft des MDS zu ändern. So soll der künftige MD Bund von den Medizinischen Diensten und nicht mehr vom GKV-Spitzenverband getragen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
(MDS) Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Pressestelle Theodor-Althoff-Str. 47, 45133 Essen Telefon: (0201) 83 27-0, Fax: (0201) 83 27-100

(df)

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