Pressemitteilung | Medizinischer Dienst Bund

MDS begrüßt Pflege-Weiterentwicklungsgesetz als wichtigen Reformschritt / Nachbesserungsbedarf in Detailfragen

(Berlin/Essen) - "Mit der aktuellen Pflegereform werden drängende Themen angegangen, insbesondere die Frage der besseren Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Das halten die Medizinischen Dienste für wichtig und richtig. Außerdem begrüßen sie die Regelungen zur Verbesserung der Pflegequalität und zu mehr Transparenz", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegereform am 21. Januar. "Bei einigen Details sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf."

Der MDS begrüßte, dass Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die zwar noch nicht pflegebedürftig, aber betreuungsbedürftig sind, künftig Leistungen bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhalten sollen. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung dieses Personenkreises mit Pflegebedürftigen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden. Wir haben schon seit langem darauf hingewiesen, dass der Betreuungsbedarf bei Menschen mit Demenz stärker berücksichtigt werden muss", betonte Pick. Bei der Bewertung der Reform geht der MDS davon aus, dass weitere Reformschritte folgen, wenn das derzeitige Projekt zur Entwicklung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffes abgeschlossen ist.

Als Meilenstein für die Verbesserung der Pflegequalität bewertete Pick, dass die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in Zukunft intensiviert werden sollen und dass mit der Einführung von Regelprüfungen alle drei Jahre eine Mindestfrequenz gesetzlich festgelegt wird. Ebenso wichtig sei, dass die Prüfberichte für Laien verständlich veröffentlicht werden sollen. "Damit wird Transparenz über die Qualität der Pflege geschaffen und Pflegebedürftige und Angehörige erhalten endlich die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren", hob Pick hervor. Nach Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.

Nachbesserungsbedarf gibt es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes bei der Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die MDK-Regelprüfung durch von ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate aufweichen können. Zertifizierungen seien ein Instrument des internen Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen. "Wir brauchen eine klare Trennung zwischen der externen Qualitätssicherung durch den MDK und anderen Prüfverfahren", forderte Pick. Mit seiner Kritik steht der MDS nicht allein: Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur Pflegereform diese Regelungen scharf kritisiert.

Anlässlich der Anhörungen des Deutschen Bundestags zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) am 21. und 23. Januar in Berlin hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) eine Stellungnahme zu den Regelungen vorgelegt, die die Medizinischen Dienste betreffen.

Quelle und Kontaktadresse:
MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. Pressestelle Lützowstr. 53, 45141 Essen Telefon: (0201) 83270, Telefax: (0201) 83273100

(el)

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