Pressemitteilung | Medizinischer Dienst Bund

MDS: Pflegestärkungsgesetz ist wichtiger Schritt zum neuen Pflegebegriff

(Essen) - "Das Pflegestärkungsgesetz wird die Versorgung der Pflegebedürftigen zielgerichtet verbessern". Dies erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes anlässlich der ersten Lesung des Fünften SGB XI-Änderungsgesetzes (5. SGB XI-ÄndG) im Deutschen Bundestag. "Positiv ist vor allem, dass Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, die aufgrund einer Demenzerkrankung oder einer anderen Krankheit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, einen umfassenden Leistungsanspruch erhalten."
Diese Pflegebedürftigen können zukünftig Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Außerdem werden für alle Pflegebedürftigen die Leistungen der Kurzzeit-, Tages-und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege flexibler gestaltet. "Für uns ist das Pflegegesetz ein weiterer Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der die seit langem geforderte Gleichstellung aller Personen in der Pflege leisten wird. Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass das Bundesgesundheits-ministerium parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet."

Quelle und Kontaktadresse:
MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Pressestelle Theodor-Althoff-Str. 47, 45133 Essen Telefon: (0201) 83 27-0, Fax: (0201) 83 27-100

(sy)

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