Medizinregister dürfen nicht für mehr Bürokratie sorgen
(Berlin) - Daten aus medizinischen Registern können helfen, die Versorgung transparenter zu machen und die Forschung zu stärken. Der vfa begrüßt daher die Pläne für ein Medizinregistergesetz, warnt jedoch davor, registerbasierte Datenerhebungen zu einem faktischem Marktzugangskriterium für neue Arzneimittel zu machen.
„Das Medizinregistergesetz kann ein echter Fortschritt für Forschung und Versorgung werden – aber nur, wenn es nicht mit systemfremden Erwartungen überfrachtet wird“, sagt Han Steutel, Präsident des vfa. „Registerdaten sollen bessere Behandlung ermöglichen, nicht als neue Hürde den Umgang mit Innovationen erschweren. Deutschland leistet sich bereits heute einen deutlichen Innovationsrückstand gegenüber den USA. Zusätzliche Bürokratie würde diese Lücke weiter vergrößern. Wird der Standort Deutschland für die Einführung neuer Therapien unattraktiver, trifft dies unmittelbar jene Patientinnen und Patienten, die auf medizinischen Fortschritt angewiesen sind.“
Registerdaten zielgerichtet nutzen
Der vfa bekennt sich ausdrücklich zu innovativen Formen der Evidenzgenerierung. Registerdaten sollten dort eingesetzt werden, wo sie einen klaren Mehrwert bieten – etwa in Sicherheitsstudien nach der Zulassung, in outcome-basierten Erstattungsmodellen oder in eng abgegrenzten Konstellationen anwendungsbegleitender Datenerhebungen. Dabei muss der Ausnahmecharakter solcher Instrumente gewahrt bleiben. Denn Datenerhebung hat keinen Selbstzweck: Sie muss Patientinnen und Patienten einen konkreten Nutzen bringen und darf den Zugang zu Innovationen nicht ausbremsen.
Hintergrund
Ein medizinisches Register ist eine systematische, anonymisierte oder pseudonymisierte Datensammlung, in der in der Regel Informationen zu einer bestimmten Erkrankung zusammengeführt werden. Erfasst werden beispielsweise Daten zu Krankheitsverläufen, Therapien oder Diagnosen aus dem Versorgungsalltag. Register werden überwiegend von akademischen Einrichtungen betrieben, teilweise aber auch von Patientenorganisationen. In Deutschland existieren derzeit über 400 medizinische Register. Ihre Auswertungen können unter anderem Hinweise darauf geben, wie ein Medikament in der Schwangerschaft angewendet wird und welche Erfahrungen es dabei in der klinischen Praxis gibt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher(in) Politik, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040
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