Mehr Demokratie begrüßt Bundesratsinitiative zu erweitertem Ausländerwahlrecht / Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger
(Berlin) - Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin werden morgen (21. September 2007) im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen, mit der das kommunale Wahlrecht auch auf Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger erweitert werden soll. Diese Bundesratsinitiative begrüßen wir sehr, erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie. Es ist ein erheblicher Mangel der Demokratie in Deutschland, dass viele Millionen Menschen nicht dort wählen dürfen, wo sie leben. Immerhin besitzen weltweit bereits 45 Demokratien ein Ausländerwahlrecht auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene.
Schweden, Dänemark, Finnland und Irland führten bereits vor dem Maastrichter Vertrag Möglichkeiten des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer ein. In Irland existiert bereits seit 1963 ein aktives und seit 1974 ein passives Kommunalwahlrecht. Bei den sogenannten Drittstaatenangehörigen handelt es sich in Deutschland außerdem keineswegs um eine kleine Gruppe. Unter den 6,7 Millionen in Deutschland gemeldeten Ausländern im Jahr 2005 waren 68,2 Prozent (4,6 Mio.) Drittstaatenangehörige vorwiegend mit türkischem, serbisch-montenegrini-schem und kroatischem Pass. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Personen dieser drei Gruppen lag 2005 bei 19,7 Jahren.
Warum sollten diese Menschen nicht das Recht haben, dort per Wahl mitzuentscheiden, wo sie von der Politik direkt betroffen sind, nämlich auf der kommunalen Ebene, gibt Häfner zu denken. Fragen danach, wo Schulen und Kindergärten gebaut werden, welche Straßen ausgebaut und welche zu verkehrsberuhigten Zonen erklärt werden, betreffen alle Anwohner einer Kommune, nicht nur diejenigen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft.
Die Pflichten von deutschen Staatsangehörigen und Ausländern sind in Deutschland nahezu identisch. Auch Drittstaatenangehörige zahlen alle Arten von Steuern, leisten ihren Beitrag zur Sozialversicherung und unterliegen weitgehend unserem Strafrecht. Eine Diskriminierung von Drittstaatenangehörigen gegenüber EU-Bürgern ist deshalb nicht zu rechtfertigen, meint Häfner. Er fordert Bundsrat und Bundestag daher auf, jetzt die verfassungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Einführung eines neuen kommunalen Wahlrechts zu schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband, c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte
Pressestelle
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Telefon: (030) 42082370, Telefax: (030) 42082380
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