Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

Mehr Demokratie und Wahlrecht.de reichen Bürgerklage ein / Sammlung geht weiter Neues Bundeswahlrecht: Mehr als 3.000 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde

(Berlin) - Mehr Demokratie und Wahlrecht.de haben heute (12. Dezember) die von Bürgerinnen und Bürgern getragene Verfassungsbeschwerde gegen das jüngst novellierte Bundeswahlrecht eingereicht. Unter dem Motto "Wählen ohne Überhang - Die Bürgerklage" rufen bisher rund 3.000 Menschen das Bundesverfassungsgericht auf, das von Union und FDP entworfene neue Wahlgesetz auf den Prüfstand zu stellen.

"Das neue Wahlgesetz verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze der Unmittelbarkeit und der Gleichheit und gegen rechtsstaatliche Prinzipien der Widerspruchsfreiheit und Normenklarheit", erklärt Verfassungsrechtler Matthias Rossi, der die Kläger als Prozessbevollmächtigter vertritt. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass das negative Stimmgewicht - der Mechanismus, der dazu führt, dass man einer Partei schaden kann, indem man sie wählt - weiter bestehen bleibt. Außerdem können weiterhin Überhangmandate entstehen, die dazu führen, dass die einzelnen Parteien unterschiedlich viele Wählerstimmen benötigen, um einen Sitz zu bekommen. Bisher profitieren davon vor allem die großen Parteien. "Wahlgesetze sind Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache", so Rossi. "Es droht stets die Gefahr, dass sie von der Mehrheit der Abgeordneten zur Sicherung ihrer Mehrheit genutzt werden." Gerade deshalb sei es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger mit der Klage deutlich machen, dass sie ein verfassungswidriges Wahlrecht nicht akzeptieren.

Die Bundesregierung habe das Gesetzgebungsverfahren unnötig verzögert, stellt Matthias Cantow von Wahlrecht.de fest. "Drei Wochen brauchte die Bundesregierung, um die notwendige Unterschrift unter das neue Wahlgesetz zu setzen. Das führt dazu, dass die Zeit für die Behandlung von Klagen und Umsetzung von Urteilen knapper wird." Denn schon im März 2012 können die Parteien die ersten Schritte zur Aufstellung der Wahlkreisbewerber für die kommende Bundestagswahl unternehmen. Ab Ende Juni werden die Wahlkreiskandidaten gewählt. "Wenn das Gericht der Bürgerklage stattgibt, sollte genug Zeit für ein öffentliches, im Konsens der Fraktionen stattfindendes Gesetzgebungsverfahren bleiben, in das auch Fachleute eingebunden werden", erklärt Cantow.

Wahlrecht.de und Mehr Demokratie hatten Mitte Oktober begonnen, Unterstützer für die Bürgerklage zu sammeln. "Dass sich mittlerweile mehrere Tausend Menschen angeschlossen haben, zeigt, dass die Bürger die absurde Verfälschung ihres Wählerwillens nicht hinnehmen", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Bis Ende Januar 2012 wollen die Organisatoren der Klage weitere Unterstützer-Formulare sammeln und diese noch beim Gericht nachreichen.

Unterstützerformular und alle Hintergründe: www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-klage.html
Presseinformation mit Erläuterungen: www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V., Bundesverband Anne Dänner, Pressesprecherin Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Telefax: (030) 42082380

(cl)

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