Mehr Paragrafen, mehr Regulierung: Handwerksverband befürchtet schwierigere Berufsausübung durch EU-Verordnung / Neues Regelwerk wächst von 4 auf 18 Paragrafen / Bundestag muss EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen
(Schenefeld bei Hamburg) - Der Interessenverband freier Handwerkerinnen und Handwerker (IFHandwerk) befürchtet eine schwierigere Berufsausübung im Handwerk, sollte eine neue EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU/EWR-HwV regelt vor allem die Anerkennung von Berufserfahrungen bei Handwerkern. Die Verordnung wird zurzeit im Bundestag beraten. Mit ihr soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Hauptproblem: Das neue Gesetzeswerk soll aus 18 Paragrafen bestehen und löst damit die bisherige Verordnung ab, die mit lediglich 4 Paragraphen auskam. Allein der bloße Umfang zeigt, dass das ursprüngliche Ziel einer Deregulierung so nicht erreicht werden kann, bemängelt Michael Wörle, Geschäftsführer des IFHandwerk.
Aber die einzelnen Paragraphen haben es auch inhaltlich in sich: Vor allem die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen soll wesentlich restriktiver gehandhabt werden als bisher: Durch die neue Verordnung sollen Handwerkskammern berechtigt sein, über die jeweilige Anerkennung der beruflichen Qualifikation zu entscheiden. Der IFHandwerk sieht hier eine gefährliche Vermischung von hoheitlichen Aufgaben und Interessenvertretung der Kammer. Die Handwerkskammer soll also über die berufliche Anerkennung von Handwerkern entscheiden, die in Konkurrenz zu ihren Mitgliedern stehen das kann nicht im Sinne der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit sein, so Michael Wörle.
Quelle und Kontaktadresse:
IFHandwerk e.V., Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
Michael Wörle, Geschäftsführer
Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Telefon: (040) 39900332, Telefax: (040) 39900331