Pressemitteilung |

Mehr Rechtssicherheit beim Palettentausch / Verbände empfehlen neue Geschäftsbedingungen

(Bonn) - Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Palettentausch sollen sicherer werden. Deshalb haben jetzt vier Verbände der verladenden Wirtschaft und des Verkehrsgewerbes unter der Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für die beiden wichtigsten Palettentauschverfahren Geschäftsbedingungen empfohlen.

Die neuen Geschäftsbedingungen umfassen zwei Klauseln. Davon regelt die zum „Kölner Palettentausch“ den Zug-um-Zug-Tausch, die zum „Bonner Palettentausch“ ist Rechtsgrundlage für den Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung, bei der Paletten an der Entladestelle getauscht und zur Beladestelle zurückgeführt werden.

„Damit dürften viele bislang in der tagtäglichen Praxis immer wieder aufgetauchten Fallstricke beseitigt sein“, ist sich Rechtsanwältin Hildegard Reppelmund vom DIHK sicher. „Wir geben damit allen in die Liefer- und Transportkette eingebundenen Vertragspartnern ein Regelwerk an die Hand, das vor allem kleinen und mittleren Unternehmen hilft, Streit vorzubeugen. Die Anwendung der Klauseln steht jedem Unternehmen frei.“

Die Palettenklauseln und weitere Informationen können beim DIHK (www.dihk.de) und den empfehlenden Verbänden abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Weberstr. 77, 53113 Bonn Telefon: 0228/9144027, Telefax: 0228/91440727

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