Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Berlin

Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt

(Berlin/Köln) - Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat Frau Ass. jur. Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt. Sie tritt ab 1. Oktober 2025 die Nachfolge von Dr. Ute Maier an, die auf eigenen Wunsch von ihrer Position zurückgetreten ist.

„Mit Meike Gorski-Goebel haben wir eine fachlich-versierte Persönlichkeit für den Vorstand gewinnen können, die mit ihrer juristischen Expertise die Arbeit im Vorstand gemeinsam mit Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer sehr gut ergänzen wird. Die zahnmedizinische Versorgung befindet sich in einer schwierigen Situation, der Berufsstand ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Daher ist es wichtiger denn je, dass die KZBV als vertragszahnärztlicher Selbstverwaltungspartner sich mit klaren Konzepten in die politische Debatte einbringt, um die notwendige Neuausrichtung der Gesundheitspolitik mitzugestalten“, so Dr. Holger Seib, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZBV.

Meike Gorski-Goebel ist seit 2015 stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, wo sie zuvor bereits als Geschäftsführerin und Justitiarin tätig war. Zudem ist sie seit März 2023 stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KZBV und war Mitglied der AG Frauenförderung der KZBV.

Zu ihrer Wahl sagte Gorski-Goebel: „Mit ihrem Votum zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV haben die Vertreterinnen und Vertreter mir ihr großes Vertrauen ausgesprochen – dafür bedanke ich mich. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit meinen beiden Vorstandskollegen als starkes Team sowie mit den Fachkolleginnen und -kollegen des Hauses die Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes in den kommenden Jahren zu vertreten. Ob es um die Förderung der Niederlassung, den Abbau von Bürokratielasten oder den Ausbau einer praxistauglichen und nutzenstiftenden Digitalisierung geht – die Aufgaben und Herausforderungen, die vor uns liegen sind zweifelsfrei vielfältig. Es gilt, die zahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen. Umso wichtiger ist es, mit einem gemeinsamen und koordinierten Vorgehen als starker Selbstverwaltungspartner aufzutreten und die vor uns liegenden Aufgaben tatkräftig anzupacken. In diesem Sinne begrüße ich auch das Angebot der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Dialog. Denn nur so entstehen gute und auf Dauer angelegte politische Lösungen für die Patientenversorgung.“

Hintergrund: Vorstand und Vertreterversammlung

Die Wahl des Vorstandes erfolgt grundsätzlich alle sechs Jahre, soweit nicht einzelne Vorstandsmitglieder innerhalb der jeweiligen Amtsperiode ausscheiden. Der seit 2005 hauptamtliche Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den Beirat unterstützt, einem Gremium von Vorständen der 17 KZVen in den Ländern. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament der Vertragszahnärzte“. Sie hat 60 Mitglieder und wählt und kontrolliert den Vorstand. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der KZVen nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Vertreterinnen und Vertreter werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Berlin, Vanessa Hönighaus, Pressesprecher(in), Behrenstr. 42, 10117 Berlin, Telefon: 030 280179-0

NEWS TEILEN: