Meister für das "Internet-Zeitalter"
(Frankfurt) - Zum 1. Januar 2001 tritt die neue Kfz-Techniker-Meisterverordnung in Kraft, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nachdem 1998 die Handwerke Kfz-Mechaniker und Kfz-Elektriker zum Kfz-Techniker zusammengefasst wurden, existieren nun klare Richtlinien für die Qualifikationen und den Prüfungsumfang um Meister im Kfz-Technikerhandwerk zu werden.
Die neue Verordnung ist die erste, die nach einem neuen Raster entwickelt wurde. Damit gelang es dem Kfz-Gewerbe, verkrustete Strukturen aufzubrechen, Ballast abzuwerfen und das Berufsbild den Anforderungen des "Internet-Zeitalters" anzupassen.
Der Kunde hat die Gewissheit, dass sein Ansprechpartner in der Werkstatt im Gesamtbereich aller am Kfz anfallenden Instandhaltungs-, Nachrüst- und Wartungsarbeiten fit ist. Um den Servicegedanken weiter zu stärken, wurde die Kundenberatung zum Bestandteil der Prüfung gemacht. Ganz an der Praxis orientiert, kann sich übrigens der Kfz-Servicetechniker den praktischen Teil der Meisterprüfung sparen und ausschließlich auf die Theorie konzentrieren. Mit der neuen Verordnung wird klar, dass permanente Fortbildung den Meister des Kfz-Technikerhandwerks im gesamten Berufsleben begleitet.
Quelle und Kontaktadresse:
Ansprechpartner für Rückfragen
Helmut Blümer
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Telefon: 0228/91270
Telefax: 0228/9127150
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