Meldungen und Beitragsnachweise ab 2006 nur noch elektronisch
(Kassel) - Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen wird ab 1. Januar 2006 neu geregelt. Entsprechende gesetzliche Vorgaben sind jetzt umgesetzt, darauf macht der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen aufmerksam.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt werden. Die Daten sind dazu verschlüsselt auf gesicherten Wegen elektronisch abzugeben. Das bedeutet, dass die Verwendung von Papiervordrucken für Meldungen oder Beitragsnachweise nicht mehr möglich ist.
Arbeitgeber, die selbst kein Entgeltabrechungsprogramm im Einsatz haben oder die keine Abrechnungsstelle (z. B. Steuerbüro) beauftragen wollen, können sv.net verwenden. sv.net steht für Sozialversicherung im Internet und ist eine Anwendung zur einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkassen. Die Anwendung steht in den Varianten sv.net/classic (Software für PC-Installation) und sv.net/online (Internetbasierende Online-Anwendung) zur Verfügung. Das Programm sv.net/online ist eine reine Internet-Anwendung, für die nur ein Internet-Zugang und ein Standard-Browser benötigt werden, eine Installation auf dem PC ist nicht notwendig. Mit jeder Version können die Daten manuell eingegeben und sicher elektronisch verschlüsselt an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. sv.net ist jedoch kein Ersatz für klassische Entgeltabrechungsprogramme, da weder Entgelte noch Sozialversicherungsbeiträge errechnet werden können. Doch bietet sv.net dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die bisherigen Papiervordrucke durch elektronische Hilfen zu ersetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel
Telefon: 0561/9359-102, Telefax: 0561/9359-140