Merkblatt vergleicht Rauchwarnmelder und BMAs / Rauchmelder in Kindergärten nicht ausreichend
(Frankfurt am Main) - In allen Kindergärten und Schulen sollten Brandmeldeanlagen installiert werden. Dazu fordert der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Frankfurt am Main, auf. "Es reicht nicht aus, sich nur auf Rauchmelder zu verlassen", so Angelika Staimer, Lenkungskreis-Vorsitzende des ZVEI-Fachverbands Sicherheitssysteme. "Der Schutz unserer Kinder ist der Schutz unserer Zukunft."
Besonders in Bildungseinrichtungen, Kitas und kleineren Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben gebe es vielfach Unsicherheiten, welche Brandschutzeinrichtungen zu installieren seien. Das jeweilige Bauordnungsrecht der Länder enthalte hier oftmals keine exakten Vorgaben. "Rauchwarnmelder sind eine hervorragende Erfindung. Mit ihnen lassen sich wirkungsvoll Personenschäden vermeiden. Sie sind aber ausschließlich für Wohnungen geeignet", betont Staimer. In allen anderen Gebäuden seien Brandmeldeanlagen wichtig, vor allem weil sie im Schadensfall automatisch Feuerwehr und Polizei benachrichtigen.
Der ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme informiert in einem neuen Merkblatt ausführlich über die unterschiedlichen Aufgaben und Einsatzbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen. Das achtseitige Heft soll laut ZVEI zudem mehr Sicherheit bei Konzeption und Planung bieten.
Verkehrssicherungspflicht: Offene Flanke für Betreiber
"Gebäudebetreiber sollten immer auch rechtliche Aspekte beachten", so Staimer. Selbst wenn alle Auflagen des Baurechts erfüllt scheinen, könne die so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt werden. Dann habe ein Opfer unter Umständen Schadensersatzansprüche, weil keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Staimer warnt: "Das Thema hat sich also nicht automatisch erledigt, wenn alle Brandschutzauflagen erfüllt sind."
Rauchwarnmelder sind in sieben Bundesländern für neue Wohnhäuser und mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung von Altbauten vorgeschrieben. Gefahr signalisieren sie mit einem Warnton und ermöglichen so Personen die Selbstrettung. Brandmeldeanlagen erkennen mit Spezial-Meldern neben Rauch meist auch Hitze, Gase oder offene Flammen und alarmieren automatisch Feuerwehr, Rettungsdienste oder Polizei. Moderne Anlagen können optische und akustische Systeme zur Fluchtweglenkung, Rauch- und Wärme¬abzugsanlagen und auch Fahrstühle steuern.
Das neue ZVEI-Merkblatt 33003:2009-08 hat einen Umfang von acht Seiten (Format DIN A4). Sie steht im Internet (www.zvei.org/sicherheitssysteme) in der Kategorie "Publikationen / Brandmeldesysteme" als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro (zuzügl. MwSt., Porto und Verpackung) beim ZVEI unter sicherheitssysteme@zvei.org angefordert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Pressestelle
Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6302-0, Telefax: (069) 6302-317
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