MiFID: ZKA begrüßt geplante Konkretisierung durch Richtlinie
(Berlin) - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft begrüßen die heute von der Europäischen Kommission veröffentlichten Entwürfe zur Konkretisierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Mit der weitgehenden Ausgestaltung dieser Regelungen in Form einer Richtlinie entspreche die Kommission den Forderungen des ZKA und des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Richtlinie, in der unter anderem die Informationspflichten, die Beratung und die kunden-günstigste Ausführung geregelt werden, erlaube den Mitgliedstaaten, die neuen europäischen Vorgaben harmonisch in das bestehende nationale Recht einzupassen. Dies erhöhe die Rechtssicherheit für die Kreditinstitute und für die Anleger. Eine unmittelbar geltende Verordnung hingegen würde mit nationalen Regelungen kollidieren.
Ebenfalls positiv bewertet der ZKA die Entscheidung der Kommission, auf die europaweite Pflicht zur Sprachaufzeichnung von telefonisch erteilten Orders zu verzichten. Diese hätte das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank nachhaltig gestört. Der Kommission im Vorfeld übermittelte Kostenschätzungen hätten ferner belegt, dass eine solche Pflicht zu unverhältnismäßigen Kosten für die Kreditinstitute führen würde.
Kritisch bewertet der ZKA in einer ersten Einschätzung jedoch die Vorschläge der Kommission zur kundengünstigsten Ausführung von Wertpapierorders (Best Execution). Nach dem Entwurf dürfen Kreditinstitute bei der Ausführung von Privatkundenorders ausschließlich den Preis und die Kosten berücksichtigen. Dies widerspreche der Intention der MiFID, die Institute die Kriterien eigenverantwortlich festlegen und gewichten zu lassen. So könne auch die Schnelligkeit der Orderausführung eine wichtige Rolle spielen.
Der ZKA appelliert an das Europäische Parlament und den Europäischen Wertpapierausschuss, die weiteren Beratungen zügig voranzubringen und an der Grundsatzentscheidung der Kommission für eine Richtlinie festzuhalten.
Die MiFID ist eine der Kernrichtlinien des europäischen Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. Sie wird das kundenbezogene Wertpapier- und Derivategeschäft der Kreditinstitute fundamental verändern. Die MiFID soll einheitliche Vorgaben im Finanzbinnenmarkt schaffen und muss bis Januar 2007 in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Für die Banken und Sparkassen gelten die Vorschriften ab November 2007.
Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle
Melanie Schmergal, Pressesprecherin
Schellingstr. 4, 10785 Berlin
Telefon: (030) 20210, Telefax: (030) 20211900
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