Mindestlohn / Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen
(Frankfurt am Main) - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unterstützt die Forderung von Arbeitsminister Müntefering nach der Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen. Für die IG BAU geht es hier hauptsächlich um die Land- und Forstwirtschaft und die Zeitarbeit. Die Ausdehnung auf das Gebäudereinigerhandwerk hatte die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres auf den Weg gebracht.
Im Ausland ansässige Arbeitgeber müssen per Gesetz verpflichtet werden, ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer nach den hier geltenden Mindeststandards zu bezahlen. In- wie ausländische Schmutzkonkurrenz und illegale Beschäftigung können damit auch in weiteren Branchen zurückgedrängt werden sagt IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel.
Bisher galt das Entsendegesetz nur für die Mindestlöhne im Baugewerbe. Dort hat es sich nach Ansicht von Klaus Wiesehügel bewährt. Die Lohnspirale nach unten sei gestoppt. Durch den Mindestlohn konnte die Zunahme ausländischer Niedriglohnbeschäftigter verhindert werden. Entgegen vielfacher Warnung wurden weder Arbeitsplätze vernichtet noch sind die Baupreise gestiegen.
Arbeitgeber, die unter Mindestlohn bezahlen, machen sich strafbar und riskieren vierstellige Geldbußen. Da steckt mehr Druck dahinter als hinter dem Arbeiter, der seinem Lohn hinterherläuft, sagt IG BAU-Chef Wiesehügel. Die Einhaltung des Mindestlohns überwacht der Zoll, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Zunächst gelte es, die bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk in Bundestag und Bundesrat zu beschließen. Die Gebäudereinigung zum Faustpfand zu nehmen für arbeitsmarktpolitische Ziele auf anderen Gebieten, ist hier nicht angebracht und widerspricht dem Koalitionsvertrag, mahnt Klaus Wiesehügel.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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