Mindestlohn in der Forstwirtschaft kurz vor der Entscheidung
(Frankfurt am Main) - Das Verfahren zur Einführung eines Mindestlohns für die private Forstwirtschaft tritt in die entscheidende Phase. Am kommenden Montag (3. November 2008) befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags mit dem Antrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und des Deutschen Forstunternehmerverbands auf Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Anlass ist die Anhörung zur Neufassung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz.
Die IG BAU hatte sich mit den privaten Forstdienstleistern auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro ab 1. April 2008 und 9,38 ab 1. Januar 2009 geeinigt und im März die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt. Einen Aufnahmeantrag gestellt hatten außerdem die Branchen Zeitarbeit, Großwäschereien, Weiterbildung, Pflege, Bergbauspezialarbeiten, Entsorgungswirtschaft und das Sicherheitsgewerbe.
Wir appellieren an die Bundesregierung, hier die richtige Entscheidung zu treffen. Der Wettbewerb über die Qualität der Leistung soll künftig Vorrang haben vor dem Unterbietungswettbewerb über die Löhne; dazu brauchen wir den Mindestlohn in der Forstwirtschaft, sagt Klaus Wiesehügel.
Der Bundestag muss über die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz noch beschließen.
Mindestlöhne existieren im Organisationsbereich der IG BAU bereits für fünf Branchen mit insgesamt rund 1,8 Mio. Beschäftigten: für das Bauhauptgewerbe (seit 1. Januar 1997), das Dachdeckerhandwerk (seit 1. Oktober 1997), das Maler- und Lackiererhandwerk (seit 1. Dezember 2003), das Abbruch- und Abwrackgewerbe (seit 1. April 2004) und das Gebäudereinigerhandwerk (seit 1. Juli 2007).
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Pressesprecherin
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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