Mindestlohn in der Zeitarbeit setzt Koalitionsversprechen um / Nach dem Posturteil: Probleme bei der Zeitarbeit sachgerecht lösbar
(Münster) - Nachdem das Berliner Posturteil die Diskussionen um die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit neu entflammt hat, hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) gestern (11. März 2008) noch einmal seine Forderung nach der Einführung eines Mindestlohns in seiner Branche bekräftigt.
Das von Kritikern immer wieder vorgetragene Argument, in der Branche gebe es eine Tarifbindung von nahezu 95 Prozent ist wenig stichhaltig, so der iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz gestern (11. März 2008) in Münster. Im Vordergrund der Entscheidung über die Notwendigkeit eines Mindestlohns dürfe nicht die Frage der Tarifbindung stehen, sondern ob die bestehenden Tarife den Arbeitnehmern auskömmliche Löhne garantieren und auch vor dem Lohndruck von außen hinreichend abgesichert sind. Beides sei in der Zeitarbeitsbranche höchst fraglich. Dumping-Haustarifverträge mit Einstiegslöhnen von 3, 60 Euro im Osten bzw. 4, 80 Euro im Westen seien keine Seltenheit. Überdies drohe durch die Anfang 2009 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Oststaaten ein massiver Druck von außen. Vor solchen sozialen Verwerfungen müssen wir unsere Unternehmen und deren Arbeitnehmer bewahren, so Stolz. Er appellierte deshalb noch einmal an die Verantwortlichen in der Politik, eine Entscheidung in der Frage sachorientiert und nicht ideologieversessen voranzutreiben. Dabei verwies Stolz nicht nur auf den im Juni letzten Jahres in Meseberg getroffenen Koalitionskompromiss, sondern auch auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005. Darin verpflichteten sich die Koalitionspartner dazu, dafür Sorge zu tragen, dass im erweiterten Europa faire Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden und es nicht zu sozialen Verwerfungen kommt. Dieser Verpflichtung müssen die Beteiligten jetzt auch nachkommen, forderte Stolz. Er forderte insbesondere die Mittelständler innerhalb der Union auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Wer sich für die Belange des Mittelstands einsetzt, muss diese auch zur Kenntnis nehmen, so Stolz, in dessen Verband hauptsächlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen organisiert sind.
Mitte Februar hatte der iGZ gemeinsam mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz beim Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) beantragt. Der tarifliche Branchen-Mindestlohn soll danach 7, 31 Euro im Westen und 6, 36 im Osten betragen. Dieser marktgerechte Tarif-Branchenmindestlohn gefährdet nicht die Integrationschancen der Zeitarbeit für viele Arbeitssuchende, sondern bietet den Beschäftigten Schutz vor Lohndumping, bekräftigte Stolz.
Auch die von Mindestlohn-Gegnern ins Feld geführte Behauptung, eine Allgemeinverbindlichkeit scheide wegen konkurrierender Tarifverträge aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, hält Stolz weder für juristisch haltbar noch für problemlösungsorientiert. Mit diesem Argument würde der Zweck des Arbeitnehmerentsendegesetzes ad absurdum geführt. Stolz verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte das Arbeitnehmerentsendegesetz mehrfach europarechtskonform dahin ausgelegt, dass ungünstigere Tarifverträge auf seiner Grundlage verdrängt würden, gleich ob sie aus dem Inland oder dem Ausland kommen. Außerdem hatten sich die Koalitionspartner ja gerade darauf verständigt, das Problem der Tarifkonkurrenz sachgerecht und verfassungsgemäß auflösen zu wollen. Diese Vereinbarung hat das Bundesarbeitsministerium mit seinem Gesetzesentwurf vernünftig umgesetzt, so Stolz weiter. Wenn die Bundesregierung weiter zu ihrem Wort steht, habe ich keinen Zweifel daran, dass der iGZ-BZA-DGB-Tarifvertrag bald Realität wird.
Stolz betonte an dieser Stelle auch noch einmal, dass mit der Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit die Tarifpluralität in der Branche erhalten bleibt. Es geht nur um eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, nicht um eine Festschreibung aller Tarife.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Simone Kemper, Pressesprecherin
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
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