Mindestlohn: Sonderregelung für Saisonarbeit weiterhin erforderlich
(Mainz) - Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, fordert weiterhin eine Sonderreglung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: „Auch wenn die Erhöhung geringer ausfällt als von der SPD gefordert, bedeutet ein höherer Mindestlohn eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere im Sonderkulturbereich Obst-, Gemüse- und Weinbau.“
Der am 27. Juni 2025 veröffentlichte Beschluss der Mindestlohnkommission sieht eine Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten vor: zum Januar kommenden Jahres von derzeit 12,82 EUR pro Stunde auf 13,90 EUR und zum 1. Januar 2027 auf dann 14,60 EUR. Die Mindestlohnkommission bleibt damit hinter der Forderung der SPD, die Lohnuntergrenze auf 15 EUR im Jahr 2026 anzuheben, deutlich zurück. Das sich die Tarifpartner dem politischen Druck nicht gebeugt haben, ist für Hartelt ein wichtiges Signal der Unabhängigkeit des Gremiums.
Trotzdem braucht es für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft eine Sonderregelung, da schon heute die Lohnkosten in den handarbeitsintensiven Kulturen zu hoch sind und nicht durch entsprechende Anhebung der Erzeugerpreise ausgeglichen werden können: „Viele Obst- und Gemüsesorten werden nicht mehr rentabel angebaut werden können und die zusätzlichen Kosten schlagen sich direkt auf die Einkommen der Betriebe nieder. Wir werden eine Verlagerung von Produktion ins Ausland und Betriebsschließungen erleben.“ Der BWV-Präsident nimmt deswegen den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beim Wort, der auf dem Deutschen Bauerntag die Prüfung aller Möglichkeiten hierfür zugesagt hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP), Weberstr. 9, 55130 Mainz, Telefon: 06131 62051