Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)
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Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – in Berlin und Brandenburg profitieren 455.000 Beschäftigte

(Berlin) - Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor. Durchschnittlich erhalten Vollzeitbeschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, dadurch für das Jahr 2026 rund 2.280 Euro und im kommenden Jahr 2027 rund 3.700 Euro brutto mehr im Jahr als 2025.

In Berlin werden rund 274.000 Beschäftigte, also mehr als jede*r siebte Beschäftigte, von der Erhöhung profitieren. In Brandenburg erhalten rund 181.000 Beschäftigte mehr Mindestlohn, das ist knapp jede*r fünfte Beschäftigte.

Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg: „Natürlich ist es gut, dass es den gesetzlichen Mindestlohn als allerunterste Haltelinie gibt und dass er jetzt steigt. Fast eine halbe Million Menschen in unserer Region werden davon profitieren. Doch klar ist: Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Die Tarifbindung ist hierzulande seit Jahren im Sinkflug. Von den Arbeitgebern ist hier nicht viel zu erwarten. Sie nutzen die ihnen gegebenen Rahmenbedingungen. Die Landesregierungen müssen deshalb jetzt gegensteuern. Der erste Schritt ist, den Vergabemindestlohn zu erhöhen, der ab dem 1. Januar vom gesetzlichen Mindestlohn überholt und faktisch wirkungslos wird. Steuergeld darf es nur für armutsfeste, am besten tarifgebundene sozialversicherungspflichtige Arbeit geben. Im zweiten Schritt brauchen wir die Tariftreue im Vergaberecht – wirksam ab dem ersten Euro. Denn wer unter dem Deckmantel des angeblichen Bürokratieabbaus Lohn- und Sozialdumping fördert, erntet Verarmung, schwächt die Sozialversicherungen, legitimiert Ausbeutungsmodelle und Schattenwirtschaft.“

Hintergrund
Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.
Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten. Stundenlöhne unter 13,90 Euro sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB), Kapweg 4, 13405 Berlin, Telefon: 030 212400

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