Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Mini-Jobs ab 1. April neu geregelt / DWS-Newsletter informiert über Änderungen

(Berlin) - Das wissenschaftliche Organ der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche Wissenschaftlichen Steuerinstitut der Steuerberater e. V. (DWS-Institut), informiert mit seinem Newsletter "DWS STEUERN AKTUELL" über die Neuregelungen bei den Mini-Jobs.

Eine wichtige Änderung ist zum Beispiel, dass die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte ab dem 1. April statt bisher 325 Euro monatlich 400 Euro beträgt. Der Arbeitgeber entrichtet dann für einen geringfügig Beschäftigten eine pauschale Abgabe in Höhe von 25 Prozent. Davon entfallen 2 Prozent auf eine Pauschalsteuer inkl. Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag.

Neu ist außerdem, dass sich die pauschale Abgabe auf 12 Prozent reduziert, wenn der Mini-Job mit einem Verdienst von höchstens 400 Euro in einem Privathaushalt als so genannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ ausgeübt wird. Zusätzlich besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, Haushaltsdienstleistungen in unterschiedlichem Umfang im Rahmen der Einkommenssteuererklärung von der Steuer abzusetzen.

Wer mehr als 400 Euro und höchstens 800 Euro verdient, arbeitet grundsätzlich sozialversicherungspflichtig in einer so genannten „Gleitzone". Nähere Informationen enthält die aktuelle Ausgabe des DWS-Newsletters.

Interessenten finden den DWS-Newsletter als Download unter "www.bstbk.de".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

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