Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Minister Bauckhage unterstützt Forderungen des BWV bei anstehender Novelle der Düngeverordnung

(Mainz) - Der rheinland-pfälzische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Hans-Artur Bauckhage, hat die im Oktober 2005 vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) zur Novelle der Düngeverordnung abgegebene Stellungnahme aufgegriffen und die dort aufgeführten Punkte in weiten Teilen im Bundesratsverfahren unterstützt. Dies hat Minister Bauckhage in einem Antwortschreiben an den BWV mitgeteilt. BWV-Präsident Norbert Schindler begrüßte die praxisnahe Haltung des Ministers in dieser Frage.

Einer nationalen Verschärfung des Düngerechts werde er nicht zustimmen, so der Minister in seinem Antwortschreiben. Deutschland sei jedoch gezwungen, die Forderungen der EU-Kommission in das nationale Düngerecht umzusetzen, da dies als Einhaltung der guten fachlichen Praxis gewertet werde und unmittelbar an die Zahlung der EU-Fördermittel geknüpft sei.

Die Einführung von Bilanzobergrenzen, die bisher nicht in Zahlen festgelegt waren, sei aus juristischen Gründen notwendig. Die EU-Vorgabe „ausgeglichen“ führe zwangsläufig zu einem Bilanzüberschuss von 0 kg Stickstoff. Bei möglichen Kontrollen wäre der Betrieb gezwungen, diese Ausgeglichenheit darzulegen. Aus diesem Grund halte Minister Bauckhage es für eine Erleichterung, dass erstmals von unvermeidbaren Überschüssen gesprochen werde und diese in Zahlen festgelegt würden. Die Höhe der Überschüsse sei aus wissenschaftlichen und regionaltypischen Erfahrungen ausreichend für die rheinland-pfälzischen Landwirte, so der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister in seinem Schreiben an den BWV. Eine Beratungspflicht entstehe nach dem Länderentwurf erst bei Nachfrage durch die Behörde und ersetze das Bußgeld bzw. die Ordnungswidrigkeit.

Darüber hinaus setze das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium sich für eine Ausnahmegenehmigung ein, dass die rheinland-pfälzischen Landwirte bei nachgewiesenem Bedarf die N-Menge auf 230 kg / ha erhöhen dürfen.

Die vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. heftig kritisierte Ausdehnung der Sperrfrist sei für Rheinland-Pfalz tatsächlich nicht notwendig, so Minister Bauckhage. Diese sei jedoch unumgänglich, da es andere Regionen in Deutschland gebe, in denen der Boden bereits im November wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt sei. Da bei der Novelle der Düngeverordnung über eine bundesweite Vorschrift diskutiert werde, würden die rheinland-pfälzischen Landwirte in dieser Frage zwangsläufig mit einbezogen.

Die Übergangsfrist für das Verbot des Pralltellers zur Gülleausbringung sieht Minister Bauckhage im Gegensatz zum BWV ausreichend. Der BWV hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die damit verbundene Neuinvestition vor allem für viele kleinere Betriebe Probleme verursache. Die Übergangsfrist bis 2015 sei zur Anpassung dringend notwendig, dennoch sei weder eine gesteuerte Mengenabgabe noch eine akzeptable Verteilgenauigkeit mit dieser Ausbringungsform zu gewährleisten, so Minister Bauckhage.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

(sk)

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