Ministerin Künast verbietet Mini-Süßigkeiten
(Marburg) - Mit einer Dringlichkeitsverordnung, die seit dem 25. Januar 2002 gilt, hat das Verbraucherschutzministerium auf drohende Erstickungsgefahren von "mini-cup- jelly"-Süßwaren reagiert. Bei der Herstellung dieser kleinen Bonbons darf das Geliermittel Glukomannan nicht mehr verwendet werden. Aufgrund der Form und Beschaffenheit können diese gallertartigen Süßigkeiten sich im Rachenraum festsetzen und zu Erstickungsanfällen führen. Die zuständigen Behörden der Bundesländer haben veranlasst, diese Süßwaren vom Markt zu nehmen.
Aufgrund der bestehenden Erstickungsrisiken empfiehlt das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e. V., Kinder und Jugendliche in Schule und Elternhaus über diese süße Gefahr zu informieren und Restbestände gegebenenfalls zu entsorgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Grünes Kreuz e.V.
Schuhmarkt 4
35037 Marburg
Telefon: 06421/2930
Telefax: 06421/22910

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