Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Mit Kontovollmacht Betreuung im Ernstfall sicherstellen

(Berlin) - Alltags-, auch Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen können, von einem gerichtlich bestellten, fremden Betreuer abhängig sein – eine Vorstellung, vor der viele, vor allem ältere Menschen Angst haben. Von heute auf morgen kann es passieren: Bankgeschäfte wie zum Beispiel Überweisungen oder Bargeldabhebungen können unter Umständen nicht mehr selbst vorgenommen werden.

Für solche Fälle ist es hilfreich, wenn vorsorglich einer Vertrauensperson zur Regelung der Vermögensangelegenheiten gegenüber der Bank eine Vollmacht erteilt wurde. Dazu sollte jeder Bankkunde auf die von seinem Kreditinstitut angebotene Bankvollmacht zurückgreifen. Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle Vorsorgevollmacht, sondern ausschliesslich um eine Vollmacht, die auf Bankgeschäfte zugeschnitten ist. Damit kann die Vertrauensperson >>im Ernstfall<< die Konto- und Depotführung übernehmen.

Sobald die Bank davon erfährt, dass ein Vormundschaftsgericht für einen ihrer Kunden ein Betreuungsverfahren eingeleitet hat, ist sie verpflichtet, diese über bestehende Konto- bzw. Depotvollmachten zu informieren. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann seine Vorsorgevollmachten beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, im Internet unter www.vorsorgeregister.de, registrieren lassen. Vormundschaftsgerichte erfahren somit schnell und einfach von den entsprechenden Vollmachten und können auf die Bestellung eines Betreuers verzichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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