Mit mehr Bürokratie am Ziel vorbei / Keine Abkopplung von den Arbeitskosten / Zweites Finanzamt für Solidarausgleich
(Bonn) - "Die Union hat sich nach wochenlangem Hickhack auf ein Gesundheitskonzept geeinigt, das wesentliche Vorteile eines sauberen Prämienmodells, wie die Abkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten und die Entscheidungsfreiheit des Versicherten, nicht umsetzt", kommentiert Dr. Wilfried Beckmann, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, in Berlin den am 15. November von CDU und CSU vorgestellten Kompromiss für die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
"Der weiter einkommensabhängige Arbeitgeberanteil soll nicht wie geplant an die Arbeitnehmer direkt ausbezahlt, sondern über eine neue Finanzbehörde an die Krankenkassen abgeführt werden. Das schafft keinen Impuls für den Arbeitsmarkt und ist das Gegenteil von Entbürokratisierung", so Beckmann weiter. Der Souveränität des Bürgers, über seinen Versicherungsschutz und -umfang eigenverantwortlich entscheiden zu können, werde durch die jetzt gefundene Kompromissformel "die wichtigste, nämlich ökonomische Grundlage entzogen".
Dem Ziel der Zahnärzteschaft einer direkten Patient-Arzt-Beziehung komme die Einigung der beiden Schwesterparteien ebenfalls nur unzureichend näher. Beckmann: "Wir haben aber weiter die Hoffnung, dass in das jetzt gefundene Gesundheitskonzept der Union, das mit der Gesundheitsprämie im Grunde den richtigen Ansatz verfolgt, die noch notwendigen Verbesserungen einfließen werden."
Nach den Vorstellungen der Zahnärzte bedarf es einer grundsätzlichen Neuorientierung im Gesundheitswesen. "Das, was der Einzelne aus eigener Kraft leisten kann, muss vor der Inanspruchnahme solidarisch finanzierter Leistungen stehen. Dafür brauchen die Bürger aber die notwendige ökonomische Handlungskompetenz, die ihnen der Staat weiter vorenthält", erklärt Beckmann. Für den Bereich Zahnmedizin sei es völlig ausreichend, wenn für einen prämienfinanzierten Kernbereich, der die genau definierte Grundversorgung abdeckt, eine "Pflicht zur Versicherung" gelte.
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