Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Mitarbeiterkapitalbeteiligung zahlt sich aus - Ein Instrument zur Mittelstandsfinanzierung und Motivation

(Siegen) - Über Modelle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung informierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen gemeinsam mit Vertretern des Projektbüros “Mitarbeiterbeteiligung” der Investitions-Bank Nordrhein-Westfalen. Rund 50 Vertreter aus Unternehmen des IHK-Bezirks ließen sich die unterschiedlichen Beteiligungsformen erklären. Nach Erfahrungen der IHK werden die Vorteile, die eine Beteiligung von Beschäftigten am Betriebsvermögen bieten, im Mittelstand bisher vielfach nicht genutzt. Allein in NRW wären rund 10.000 Unternehmen theoretisch in der Lage, die Kapitalbeteiligung einzuführen, die Praxis aber sieht noch anders aus. “Warum sollten Unternehmen Modelle der Mitarbeiterbeteiligung einführen?” Antwort darauf gaben die Referenten: Motivierte Mitarbeiter, die stärker unternehmerisch denken und sich mit “ihrem” Unternehmen identifizieren, zählen zu den immateriellen bzw. personalwirtschaftlichen Zielen. Mitarbeiterbeteiligung kann außerdem auch ein Instrument für die Nachfolgeregelung oder zur Verbesserung der Eigenkapitalstruktur sein - gerade vor dem Hintergrund von Basel II und der damit notwendigen Neustrukturierung der Mittelstandsfinanzierung. Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung werden somit zentrale Bestandteile einer modernen Unternehmenspolitik. Als praktisches Beispiel wurde die Wilhelm Hundhausen Bauunternehmung GmbH aus Siegen vorgestellt, die bereits 1984 die Mitarbeiterbeteiligung durch Gründung einer so genannten “Stillen Gesellschaft” eingeführt hat. Geschäftsführer Wilhelm Hundhausen erläuterte: “Das Modell dient bei uns im Unternehmen als Motivationsinstrument, allerdings nicht zur Eigenkapitalbildung.”

Ist der Weg mit den Zielen einmal abgesteckt, geht es in die Praxis. Gleich am Anfang steht die Frage, welche Mitarbeiter einbezogen werden sollen. Nach Erfahrungen der Referenten hat sich die Beschränkung eines entsprechenden Mitarbeiterkreises bewährt, Auswahlkriterien können Dauer der Betriebszugehörigkeit oder bestimmte Einheiten in der Unternehmensstruktur, z.B. Führungskräfte, sein. Die finanziellen Mittel für eine Kapitalbeteiligung können von den Mitarbeitern und/oder dem Unternehmen aufgebracht werden. Die Mitarbeiter können die Eigenleistung durch Umwandlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen, durch Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz oder durch den Einsatz eigenen Vermögens erbringen. Der Beitrag des Unternehmers erfolgt in der Regel über einen Arbeitgeberzuschuss unter Nutzung des Paragrafen 19a Einkommenssteuergesetz. Meist wird die Mittelaufbringung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile und der staatlichen Förderung.

Bei den eigentlichen Beteiligungsmodellen gibt es eine Vielzahl von Formen. Grundsätzlich zu bedenken ist die Tatsache, dass bei größerem Eigenkapitalcharakter der Beteiligung auch die Informations- und Mitwirkungsrechte der Beschäftigen umfassender werden. Die “Stille Gesellschaft” und das “Mitarbeiterdarlehen” werden bisher am häufigsten umgesetzt. Aufgrund der einfachen und verständlichen Beteiligungsform dient das Mitarbeiterdarlehen als Einstieg in die Beteiligung. In jedem Fall erfolgt die Einführung der Beteiligung durch einen entsprechenden Vertrag, in dem auch die Kapitalentlohnung geregelt wird. Hier bieten sich Möglichkeiten der Verzinsung oder der Gewinn-/Verlustbeteiligung an.

Fazit: Die Vielfalt der Modelle und Gestaltungsmöglichkeiten ist groß, für diejenigen Unternehmen, die sich mit dem Thema befassen wollen, bietet das Projektbüro “Mitarbeiterbeteiligung” in Düsseldorf im Rahmen der NRW-Landesinitiative “Einkommen der Zukunft” weitere Hilfestellung an. Hierzu gehören u. a. das Angebot von speziellen Workshops und eine kostenlose Erstberatung für alle kleinen und mittleren Unternehmen (www.einkommen-der-zukunft.nrw.de).

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Telefon: 0271/3302317 Telefax: 0271/330244384

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