Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs „großer Erfolg“

(Berlin) - Als „großen Erfolg” wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von „Ein-Euro-Jobbern” geltend gemacht hatten. „Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden”, so Herzberg.

In den Streitfällen kam es u.a. zum Einsatz von Arbeitslosen bei Gartenarbeiten in Grünanlagen oder in Kindertagesstätten. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Mitbestimmungsrecht der Personalräte bejaht, weil die Arbeitslosen, wie andere Beschäftigte auch, der Weisungsbefugnis des Dienstellenleiters unterliegen. Die Personalräte sollen durch das Mitbestimmungsrecht die Möglichkeit haben, im Interesse der regulär Beschäftigten zu prüfen, ob der vorgesehene Arbeitslose für die Tätigkeit geeignet ist und ob die geplanten Arbeiten „zusätzlich” sind, wie das gesetzlich vorgesehen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Pressestelle Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

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