Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs großer Erfolg
(Berlin) - Als großen Erfolg wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern geltend gemacht hatten. Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden, so Herzberg.
In den Streitfällen kam es u.a. zum Einsatz von Arbeitslosen bei Gartenarbeiten in Grünanlagen oder in Kindertagesstätten. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Mitbestimmungsrecht der Personalräte bejaht, weil die Arbeitslosen, wie andere Beschäftigte auch, der Weisungsbefugnis des Dienstellenleiters unterliegen. Die Personalräte sollen durch das Mitbestimmungsrecht die Möglichkeit haben, im Interesse der regulär Beschäftigten zu prüfen, ob der vorgesehene Arbeitslose für die Tätigkeit geeignet ist und ob die geplanten Arbeiten zusätzlich sind, wie das gesetzlich vorgesehen ist.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

