Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)
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Mitbestimmungsgesetz von 1976: In die Jahre gekommen

(Köln) - Seit genau 30 Jahren müssen große Unternehmen die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat für Arbeitnehmervertreter reservieren. Grundlage ist das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Ob es einen Grund zum Feiern gibt, bleibt allerdings dahingestellt: Weil kein einziges EU-Land eine so weitreichende Beteiligung der Belegschaften kennt, sind deutsche Unternehmen zuweilen im Nachteil. Die jüngsten Entwicklungen auf dem europäischen Binnenmarkt verschärfen den Druck noch, das in die Jahre gekommene Gesetz zu reformieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Axel Rhein, Leiter, Kommunikation Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Telefon: (0221) 4981-510, Telefax: (0221) 4981-533

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